Bielefeld – Bielefeld-Gadderbaum – Polizeibeamte kontrollieren am Montag, 03. August 2015 drei Jugendliche auf zwei Rollern – beide Fahrer besitzen keine Fahrerlaubnis – ein Roller ist gestohlen.
Die beiden Kleinkrafträder fuhren gegen 07:25 Uhr vom Quellenhofweg über die Arthur-Ladebeck-Straße in die Friedrich-List-Straße. Polizeibeamten fiel ein Fahrer ohne Schutzhelm auf. Obwohl die Roller einen Gehweg in dem abgesperrten Baustellenbereich der Friedrich-List-Straße benutzten, hielten die Beamten den, mit zwei Personen besetzten Roller an. Der 15-jährige Bielefelder Fahrer konnte keine gültige Fahrerlaubnis für das Kleinkraftrad vorzeigen und erhielt eine Verkehrsvergehens-Anzeige, wie der 56-jährige Rollerbesitzer. Sein 17-jähriger Sohn war der Sozius.
Am Kontrollort tauchte der flüchtige Rollerfahrer auf, der zunächst ohne Helm unterwegs war. Er gestand den Polizisten, den roten Roller der Marke Rex Capriolo in der Nacht an der Feldstraße gestohlen zu haben. Der 18-jährige Bielefelder war auch nicht im Besitz eines Führerscheins. Die Beamten zeigten ihn wegen des Diebstahls und des Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis an. Ein Abschleppunternehmen stellte den gestohlenen Roller sichersicher.
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