Bielefeld-Senne / -Gadderbaum – Die Polizei bittet um Zeugenhinweise zu Steinewerfern, die am Dienstag, 31.10.2017, an der Karl-Triebold-Straße und am Mittwoch, 01.11.2017, auf dem Ostwestfalendamm Fahrer und Beifahrer in Gefahr gebracht haben. Personen blieben unverletzt – es entstanden Sachschäden.
Die Polizei appelliert: Es ist nicht mutig, aus dem Hinterhalt zu agieren und andere Menschen in gefährliche Situationen zu bringen. Wer Gegenstände auf fahrende Autos wirft, stellt nur eins unter Beweis – nämlich das Risiko einzugehen, dass Fahrzeuginsassen oder andere anwesende Verkehrsteilnehmer verunglücken könnten.
Am Dienstag stoppte eine 53-jährige Bielefelderin ihren Opel Omega wegen eines lauten Knalls gegen 19:32 Uhr an der Karl-Triebold-Straße. Während sie am Fahrbahnrand anhielt, entdeckten ihre beiden Mitfahrer eine faustgroße Bruchstelle in der Heckscheibe. Einen Augenblick später zerbarst die gesamte Autoscheibe in kleine Splitter.
Bei der Anzeigenaufnahme berichtete die Autofahrerin den Polizisten von einer dunkel gekleideten Person am rechten Fahrbahn. Der Pkw wurde auf der Karl-Triebold-Straße in einem Kurvenbereich unweit der Einmündung zur Senner Straße attackiert.
Auf dem Ostwestfalendamm haben Unbekannte am Mittwoch, 01.11.2017, einen BMW X5 durch Steinbewurf beschädigt. Ein 21-jähriger Bielefelder war gegen 23:00 Uhr in Richtung Südring unterwegs. An der Fußgängerbrücke im Bereich der stationären Geschwindigkeitsmessanlage hörten er und sein Beifahrer einen lauten Knall. Sie sahen gleichzeitig viele weiße Steine herabfallen. Der 21-Jährige bremste ab, schaltete die Warnblinkanlage ein und hielt an. Er entdeckte nahezu am gesamten Auto Kratzer und Beulen. Zudem war der BMW mit einem weißen und bräunlichen Staub bedeckt.
Die Fahndung der Polizei führte nicht auf die Spur der möglichen Täter. Wer etwas an den beiden Tatörtlichkeiten beobachtet hat, meldet sich bitte beim Verkehrskommissariat 2 – 0521 / 545-0.
Egal aus welcher Motivation Steinewerfer handeln – es ist der total falsche Weg für einen Nervenkitzel. Wer meint, er würde distanziert vom Straßenrand oder Brücken handeln, der trifft trotzdem ganz real vorbeifahrende Autos und nimmt Schäden oder Unfälle in Kauf, bei denen Menschen verletzt werden könnten.
Weil die Gefahren für Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer so hoch sind, soll auch die Strafe abschrecken: Ein Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr ist eine Straftat und kann mit mehreren Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft werden.
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