Bielefeld – Wie das Hessische Landeskriminalamt veröffentlichte, können Opfer von Betrugstaten, die über Western Union einen Geldtransfer vorgenommen haben, Entschädigungsansprüche bis zum 12.02.2018 geltend machen.
Die Firma Western Union entschädigt Kunden, die als Opfer von Betrugsdelikten Zahlungen via Western Union geleistet haben.
Nach Ermittlungen der US Federal Trade Commission, dem Department of Justice und des US Postal Service stimmte Western Union zu, Entschädigungszahlungen in Höhe von insgesamt 586 Millionen Dollar zu leisten. Dies gilt für Delikte, welche im Zeitraum von 01.01.2004 – 19.01.2017 begangen wurden. Die Ansprüche können bis 12.02.2018 geltend gemacht werden.
Geschädigte werden durch die mit der Verwaltung beauftragte Kanzlei Gilardi&Co, LLC postalisch angeschrieben. Ihnen wird ein teilausgefülltes Formular zur Anspruchgeltendmachung zugesendet. Hierbei handelt es sich nicht um einen neuerlichen Betrugsversuch.
Auch Geschädigte, die ihre Ansprüche bislang nicht geltend gemacht haben, können dies bis 12.02.2018 online tun. Die anschließende Prüfung durch das Department of Justice kann bis zu einem Jahr dauern.
Weitere Informationen und alle notwendigen Formulare finden Sie unter www.westernunionremission.com
Die Pressemitteilung der US-Behörden finden Sie unter https://www.justice.gov/opa/pr/western-union-admits-anti-money-laundering-and-costumer-fraud-violations-forfeits-586-million
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