Bad Oeynhausen – Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Bielefeld und der Dortmunder Polizei
Bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld wird derzeit ein Ermittlungsverfahren gegen einen 60-jährigen Physiotherapeuten und Heilpraktiker aus Bad Oeynhausen wegen des Verdachts des Besitzes von Kinderpornografie und des sexuellen Missbrauchs von Kindern geführt. Dem Beschuldigten wird u.a. vorgeworfen, bei mehreren Gelegenheiten in seinen Praxisräumen pornografische Fotos von zwei Kindern im Rahmen der Behandlung angefertigt zu haben. Daneben soll er zahlreiche weitere kinder- und jugendpornografische Bilder besessen haben.
Der Beschuldigte befindet sich seit dem 28.03.2019 auf Grund Haftbefehls des Amtsgerichts Bielefeld wegen Wiederholungsgefahr in Untersuchungshaft.
Ob über die dem Haftbefehl zugrunde liegenden Geschehnisse weitergehende Vorwürfe gegen den Beschuldigten zu erheben sind, die im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als behandelnder Physiotherapeut von Kindern und Jugendlichen stehen könnten, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Die Kreispolizeibehörde Minden-Lübbecke wird hierbei durch spezialisierte Ermittler und Opferschutzbeauftragte des Polizeipräsidiums Dortmund unterstützt.
In diesem Zusammenhang richtet diePolizei Anlaufstellen ein, an denen sowohl Ermittler als auch Opferschutzbeauftragte zur Verfügung stehen. Die Polizei ist dabei ab heute bis voraussichtlich einschließlich Samstag (6. April) in der Zeit von 10 Uhr bis 20 Uhr mit mobilen Teams vor Ort:
- Minden, Markt
- Bad Oeynhausen, Herforder Straße / in Höhe des Bahnhofs
Mögliche Betroffene und Zeugen können sich zudem an die Polizeidienststellen in Bad-Oeynhausen und Minden-Lübbecke wenden.
Telefonisch sind die Opferschutzbeauftragten und Ermittler ab sofort unter der Rufnummer der Dortmunder Polizei 0231 – 132 7444 erreichbar.
Medienvertreter werden gebeten, Rücksicht auf potentielle Opfer zu nehmen und von einer Kontaktaufnahme zu Betroffenen und ihren Familien Abstand zu nehmen.
Aufgrund der laufenden Ermittlungen sowie aus Opfer- und Persönlichkeitsschutzgründen werden zur Identität von Geschädigten oder zu Einzelheiten der Tatbegehung keine weitergehenden Auskünfte erteilt.