Bielefeld – Auch in Bielefeld werden in den nächsten Wochen Oktoberfeste und andere Herbst- oder Weinfeste gefeiert. Wer unbeschwert und ohne böse Folgen mitfeiern will, sollte Auto und Fahrrad stehen lassen.
Jeder, der sich unter Alkoholeinfluss an das Steuer oder den Lenker setzt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern bringt auch andere in große Gefahr, verletzt oder gar getötet zu werden.
Auch am Morgen nach einer feucht-fröhlichen Feier ist der Restalkoholgehalt unter Umständen noch so hoch, dass sich eine Autofahrt grundsätzlich verbietet.
Ein Autofahrer begeht ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit – die Folgen können Geldbuße, Punkte und Fahrverbot sein. Ab 1,1 Promille begeht der Autofahrer eine Straftat, was Geldstrafe und Fahrerlaubnisentzug zur Folge haben kann. Auch bereits ab 0,3 Promille ist der Führerschein in Gefahr – bei auffälligem Verhalten, so genannten Ausfallerscheinungen, oder bei einem Unfall kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. “Don`t drink an drive” gilt auch für Radfahrer! Ab 1,6 Promille sind Sie als Fahrradfahrer absolut fahruntüchtig und begehen eine Straftat! Die Folgen können Geldstrafe und Fahrerlaubnisentzug sein.
Da Alkohol sich bei jedem unterschiedlich auswirkt, kann schon ein Glas Alkohol zu viel sein. Alkoholtypische Auswirkungen können eingeschränkte Wahrnehmung, Enthemmung, falsche Einschätzung von Geschwindigkeiten und Entfernungen, Blickfeldverengung und Beeinträchtigung von Reaktion und Koordination sein.
Das Unfallrisiko wird durch Mischkonsum von Alkohol und Drogen potenziert. Die Auswirkungen von Drogen sind nicht vorhersehbar und individuell sehr unterschiedlich.
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