Gütersloh. Seit dem 6. März 2019 ist der aus Armenien nach Borgholzhausen geflüchtete Gegham H. vollziehbar ausreisepflichtig. Jetzt hat sein Bevollmächtigter einen Asylfolgeantrag gestellt. Der Kreis Gütersloh wird die Entscheidung des Bundesministeriums für Migration und Flüchtlinge (BAMF), ob ein weiteres Verfahren durchgeführt wird, daher abwarten.
Gemäß Asylgesetz ist die Ausländerbehörde des Kreises bei asylrechtlichen Feststellungen an die Entscheidung des Bundesamtes gebunden und hat keine eigene Entscheidungskompetenz. Die Regelung sieht vor, dass die Ausländerbehörde die Aufgaben aus dem Asyl-und Aufenthaltsgesetz als Pflichtaufgabe nach Weisung wahrnimmt.
Diese hat weisungsgemäß die Anmeldung zur Rückführung im Juni 2020 vorgenommen. Die Zuweisung entsprechender Termine erfolgt ausschließlich durch die Zentrale Fluganmeldung.