Borgholzhausen. Auf einem Teilstück der Barnhauser Straße in Borgholzhausen im Grenzbereich zu Niedersachsen wird Anfang des nächsten Jahres die Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 auf 70 geändert. Darauf weist der Kreis Gütersloh als zuständige Straßenverkehrsbehörde hin. In der Regel gilt außerhalb von geschlossenen Ortschaften 100 Stundenkilometer, aktuell an dieser Stelle noch eine Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern, die im Jahr 1992 nach einem schweren Verkehrsunfall angeordnet wurden. Aufgrund der Entwicklung der Unfallzahlen lässt sich diese jedoch nicht weiter rechtfertigen: In der Zeit seit Dezember 2012 kam es lediglich zu fünf polizeilich erfassten Unfällen, davon drei Wildunfälle, bei denen keine Personen zu Schaden kamen.
Der Kreis wird die Änderung aufgrund der Verkehrsschau vom 7. Dezember dieses Jahres Anfang 2018 auf den Weg bringen. Bei einer Verkehrsschau werden mit Polizei, Straßenbaulastträger sowie der Bezirksregierung die Verkehrssituation, die Beschilderung, das Unfallgeschehen – kurzum sämtliche Umstände – betrachtet und geeignete Maßnahmen besprochen. Nach der Änderung der Beschilderung wird die Geschwindigkeit an der Barnhauser Straße gemessen, um zu prüfen, ob die neue Geschwindigkeitsbegrenzung bei den Verkehrsteilnehmern ausreichend beachtet wird. Das ist auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass bei Geschwindigkeitskontrollen der Polizei an dieser Stelle in der jüngeren Vergangenheit deutliche Geschwindigkeitsverstöße geahndet wurden. Sollten die reinen Messungen zeigen, dass Geschwindigkeitskontrollen weiterhin notwendig sind, werden diese in Abstimmung mit der Polizei vor Ort verstärkt beziehungsweise fortgesetzt.
Darüber hinaus wird zur Erhöhung der Verkehrssicherheit der schwächeren Verkehrsteilnehmer der Bau eines Geh- und Radwegs an dem Teilstück bis zur Grenze nach Niedersachsen konkret in Angriff genommen. So bald als möglich soll dieser realisiert werden. Laut Abteilung Tiefbau würde auch ein Bau in Teilabschnitten an Angriff genommen, sollten nicht sämtliche Flächen zur Verfügung stehen.