32257 Bünde – Am Montagmittag holte ein 57-jähriger Mann seinen Führerschein bei der Polizei ab. Das Dokument mussten Beamte nach einer Trunkenheitsfahrt Anfang Juli sicherstellen. Der übergebene Polizeibeamte wies den zu diesem Zeitpunkt wieder alkoholisierten Herrn darauf hin, in diesem Zustand kein Kraftfahrzeug führen zu dürfen. Trotz der Warnung ging der Mann zielsicher zu einem in der Nähe geparkten PKW Skoda. Zuvor versicherte er den Beamten noch, mit Bus und Bahn angereist und nun nach Preußisch-Oldendorf mit eben diesen öffentlichen Verkehrsmitteln zurück reisen zu wollen. Eine Polizeikontrolle auf dem Parkplatz in der Nähe des Dienstgebäudes ergab den Verdacht einer Trunkenheitsfahrt und führte zu einer erneuten Blutprobenentnahme durch einen Arzt, die zuvor ein Richter angeordnet hatte. Das Ergebnis der medizinischen Untersuchung bestätigt die absolute Fahruntauglichkeit des unbelehrbaren Fahrzeugführers. Der Führerschein musste an Ort und Stelle erneut sichergestellt werden. Die Hürde zur Wiedererlangung nach der zuvor begangenen Ordnungswidrigkeit und dem nun begangenen schweren Verkehrsdelikt liegt damit sehr hoch.
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