Detmold. Mit dem Wintereinbruch in Detmold erreichen die Stadtverwaltung vermehrt Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, was es beim Räumen von Gehwegen zu beachten gilt. Grundsätzlich müssen die Geh- und kombinierten Geh-/Radwege von den anliegenden Grundstückseigentümern in einer Breite von 1,50 m geräumt und gestreut werden. Ist kein Gehweg vorhanden, muss am Straßenrand entsprechend geräumt werden. Ebenso liegt das Entfernen von Eiszapfen an Gebäuden in Eigentümerhand. Vermieter*innen können diese Aufgaben allerdings auf Mieter*innen umlegen.
Viele Streumittel sind eine erhebliche Belastung für die Umwelt: Streusalz schädigt Bäume und Sträucher, verätzt rissige Pfoten der Tiere, beschleunigt die Korrosion von Autos, belastet die Böden und das Grundwasser. Daher ist das Streuen mit Salz beziehungsweise auftauenden Stoffen auf Gehwegen in Detmold grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme besteht dann, wenn abstumpfende Mittel keine ausreichende Wirkung mehr erzielen, zum Beispiel bei drohendem Eisregen oder Gehwegen mit starkem Gefälle. Dabei sollte dennoch auf den Einsatz von Streusalz so weit wie möglich verzichtet werden. Schneeräumen und das Streuen von salzfreien Mitteln wie Sand oder Splitt haben die gleiche Wirkung, schädigen aber die Umwelt weniger.