Durch den Dieselskandal wurden Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland geschädigt. Am 1. November 2018 hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Kooperation mit dem ADAC eine Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG eingereicht. Am 26.11.2018 hat das Bundesamt für Justiz die Musterfeststellungsklage gegen VW öffentlich bekannt gemacht und ein Klageregister eröffnet. Betroffene VW-Kunden können sich nun kostenlos eintragen und ihre Forderungen anmelden. Um keine Ansprüche zu verlieren, sollte das bis Ende des Jahres 2018 geschehen.
Aber wie funktioniert das? Welche Fahrzeuge sind betroffen? Kann nur der Fahrzeughalter Ansprüche geltend machen?
Aufgrund zahlreicher Anfragen in der Detmolder Beratungstelle bietet die Verbraucherzentrale eine Informationsveranstaltung rund um die Musterfestellungsklage an:
Datum: Donnerstag, den 13.12.2018 um 18:00 Uhr
Ort: Beratungsstelle Detmold, Lemgoer Str.5, 32756 Detmold
Referent: Rechtsanwalt Dr. Christian Bergmann, der als Honorarberater für die Verbraucherzentrale in Detmold tätig ist.
Ziel dieser Veranstaltung ist es, den Verbraucher*innen die rechtliche Lage deutlich zu machen, aber auch Möglichkeiten und die Grenzen der Musterfeststellungsklage einzuschätzen.
Eine rechtliche Bewertung einzelner Fälle ist in diesem Rahmen nicht möglich, Teilnehmer*innen erhalten aber die notwendigen Informationen. Die Teilnahme ist kostenlos.
Um eine kurze telefonische Anmeldung (05231/ 70159 01) oder Anmeldung per E-mail (detmold@verbraucherzentrale.nrw) wird gebeten.



