Gütersloh – Kreis Gütersloh – Gerade in den Wintermonaten steigt das Unfallrisiko deutlich an. Eis und Schnee sorgen momentan für glatte Straßen. Das erfordert von den Verkehrsteilnehmern erhöhte Aufmerksamkeit und eine den Witterungsverhältnissen angepasste defensive Fahrweise. Dazu gehört auch die passende Bereifung, die der Gesetzgeber seit dem Jahr 2006 vorschreibt.
Winterreifen verkürzen bei niedrigen Temperaturen und rutschigem Untergrund den Bremsweg erheblich. Ist ein Unfall eindeutig auf nicht angepasste Bereifung zurück zu führen, zieht das nicht nur ein Bußgeld nach sich, sondern hat auch möglicherweise negativen Einfluss auf den Versicherungsschutz.
Liegt Schnee auf der Straße oder ist die Fahrbahn glatt, müssen die Autos mit Winterreifen oder Ganzjahresreifen (“geeignete Bereifung”) ausgerüstet sein.
Ist das nicht der Fall, wird dieses mit 60 Euro Bußgeld geahndet. Wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert werden, sieht der Gesetzgeber ein Bußgeld von 80 Euro vor. Kommt es wegen der falschen Bereifung zu einem Unfall, müssen Autofahrer sogar mit 120 Euro Bußgeld rechnen; bei einer bloßen Gefährdung anderer sind 100 Euro Bußgeld fällig.
Vor Fahrtantritt sind alle Scheiben von Eis und Schnee zu befreien, um rundum freie Sicht zu haben. Frostschutzmittel muss bei entsprechenden Wetterverhältnissen in der Scheibenwaschanlage vorhanden sein. Der Austausch älterer Scheibenwischerblätter ist empfehlenswert.
Gerade an dunklen Wintertagen sowie bei Regen, Nebel und Schneefall sollten Kraftfahrzeugführer auch tagsüber mit Licht fahren. Kontrollieren Sie Ihr Auto regelmäßig auf die Funktionstüchtigkeit der Scheinwerfer und tauschen Sie defekte Birnen umgehend aus.
Die Geschwindigkeit der Fahrzeuge ist den Straßen-, Sicht- und Wetterverhältnissen anzupassen. Jeder darf nur so schnell fahren, dass er innerhalb der übersehbaren Strecke anhalten kann. Fahren Sie nicht schneller als Sie sehen können!
Die Polizei im Kreis Gütersloh weist darauf hin, dass auch weiterhin intensive Verkehrs- und Beleuchtungskontrollen durchführt werden. Insbesondere werden Verkehrsteilnehmer auf das Vorhandensein und die Funktionstüchtigkeit der Beleuchtungsanlagen kontrolliert.
Ordnungswidrigkeiten werden konsequent mit Verwarnungsgeldern geahndet – zu Ihrer Sicherheit!
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