Gütersloh – Seit Anfang des letzten Quartals 2015 stellt die Waffenbehörde der Kreispolizeibehörde Gütersloh einen deutlichen Anstieg bei der Antragstellung für den Kleinen Waffenschein fest.
Besonders signifikant ist diese Entwicklung seit Anfang des Jahres: Mittlerweiler werden täglich so viele Anträge für einen Kleinen Waffenschein gestellt wie sonst innerhalb eines ganzen Jahres, nämlich etwa 35.
Männer und Frauen aller Altersklassen sind dabei Antragsteller – ein Trend zu einer bestimmten Personengruppe ist nicht feststellbar. Die Polizei prüft die Geeignetheit und Zuverlässigkeit des Antragstellers; Straftäter oder anders auffällige Personen erhalten grundsätzlich keinen Waffenschein.
Vermutlich sind die aktuelle politische Lage und das subjektive Sicherheitsgefühl dieser Menschen für die Entwicklung verantwortlich. Nochmals verstärkt wurde dieser Besorgnis erregende Trend sicherlich durch die Ereignisse in der Silvesternacht in Köln.
Der Kleine Waffenschein berechtigt zum Kauf und Führen von Reizstoff- (Gas-), Signal- und Schreckschusswaffen – allerdings nur in bestimmten Situationen:
Bei öffentlichen Veranstaltungen wie Demonstrationen, Fußballspielen, Veranstaltungen oder im Karneval darf die Waffe auch mit Kleinem Waffenschein NICHT MITGEFÜHRT werden! Auch das Schießen ist NUR in Notsituationen gestattet.
Neben den Anträgen auf den Kleinen Waffenschein erlebt auch der Verkauf von Reizgasen und Pfefferspray einen momentanen Boom. CS-Gas (Reizgas) mit Prüfzeichen kann an Personen ab 14 Jahren abgegeben werden.
Die Polizei im Kreis Gütersloh sieht diese Entwicklung der „Aufrüstung“ kritisch und mit erheblicher Sorge – denn harmlos ist dieser Trend keineswegs.
Im Kreis Gütersloh lebt es sich sicher: Die Anzahl der Straftaten im Kreis Gütersloh ist seit Jahren mit etwa 18 000 Fällen konstant; die Aufklärungsquote liegt regelmäßig bei rund 50 %.
Die Fälle von Gewaltkriminalität sind seit 2010 (683 Fälle) kontinuierlich und deutlich rückläufig: 2014 wurden 491 Straftaten registriert (2011: 624; 2012: 590; 2013 533).
Gegen die sexuelle Selbstbestimmung wurden im Jahr 2014 insgesamt 184 Straftaten registriert. 2013 waren es noch 211 (2010: 128; 2011: 108; 2012: 126).
Zudem gibt es im Kreis Gütersloh nicht das Problem mit Banden junger Männer aus dem nordafrikanischen Raum, die – wie jüngst in Köln – überfallartig durch teils erhebliche Straftaten in Erscheinung getreten sind.
Die Polizei Gütersloh macht deutlich:
Die Risiken und Gefahren, die durch das Mitführen von Schreckschusswaffen entstehen, werden von vielen Antragstellern schlicht unterschätzt.
Die meisten Menschen, die sich vermeintliche Sicherheit durch eine solche Waffe wünschen, sind im Umgang damit völlig ungeübt. Das kann gerade in Not-, Schock- oder Stresssituationen, in denen man ohnehin nur bedingt handlungsfähig ist, zu einer erheblichen Gefährdung desjenigen führen, der die Waffe mit sich führt. Auch die Reaktion des Gegenübers ist in solchen Situationen schwer einzuschätzen, so dass das Führen und Zeigen einer Waffe die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass die Situation eskaliert. Im schlimmsten Fall wird die Waffe gegen das Opfer selbst eingesetzt.
Dasselbe gilt für den Einsatz von Reizgas: Wer überprüft schon in einer Notsituation die Windrichtung, damit er sich nicht selbst außer Gefecht setzt?
Für Menschen, die sich unsicher fühlen und ihr persönliches Sicherheitsgefühl aufbauen möchten, gibt es weitaus empfehlenswertere Dinge, als die Scheinsicherheit einer mitgeführten Waffe oder eines Reizgases.
Die Polizei Gütersloh empfiehlt diesen Menschen an erster Stelle die Teilnahme an Selbstbehauptungskursen, die beispielsweise von Städten und Gemeinden angeboten werden.
Hier geht es in erster Linie um präventive Maßnahme und persönliche Verhaltensempfehlungen, um unangenehme und bedrohliche Situationen schon im Vorfeld zu erkennen und abzuschwächen und so gar nicht erst zum Opfer zu werden. In wissenschaftlichen Studien ist hinreichend belegt, dass die Körpersprache und Selbstsicherheit entscheidend dafür sind, ob man Opfer wird oder eben nicht.
Ist man jedoch bereits in einer konkreten Gefahrensituation, ist es wichtig, lautstark und deutlich auf sich aufmerksam zu machen und sich Hilfe zu holen.
Sprechen Sie Menschen in Ihrer Nähe gezielt an und fordern Sie sie auf, Ihnen zu helfen: „Sie in der blauen Jacke, helfen Sie mir und rufen Sie die Polizei!“
Wehren Sie sich mit lauter, deutlicher Stimme gegen Berührungen oder Bedrängungen, möglicherweise mit Hilfsmitteln wie Trillerpfeifen oder einem Schrillalarm (erhältlich im Fachhandel).
Die Polizei Gütersloh macht nochmals deutlich, dass das Leben im Kreis Gütersloh sicher ist – die Zahlen der Kriminalitätsstatistik sprechen für sich!
Wenn Sie Fragen haben oder Beratung wünschen, rufen Sie uns an – wir helfen Ihnen gerne, Telefon 05241 869-0.
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