Gütersloh. Ab dem kommenden Montag ruht auch im Kreis Gütersloh der Schulbetrieb, so hat es das Ministerium für Schule und Bildung heute Mittag entschieden. Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie ihre Kinder bis einschließlich Dienstag, 17. März, aus eigener Entscheidung zur Schule schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher.
Dies gilt auch für die Kinder in den Förderschulen des Kreises. Auch dort wird bis Dienstag eine Betreuung sichergestellt werden. Allerdings wird der Schülerspezialverkehr ab sofort bis auf weiteres eingestellt, so dass Eltern ihre Kinder Montag und Dienstag zur Förderschule bringen müssten.
Gleich ab Montag soll sich nach Ankündigung von Minister Joachim Stamp die Betreuungssituation für die Kindergartenkinder entwickeln. In einer Pressemitteilung hat er angekündigt, dass alle Eltern ab Montag dafür Sorge zu tragen haben, dass ihre Kinder nicht die Kindertagesbetreuungsangebote nutzen, sondern von Personen betreut werden, die nach den Vorgaben des Robert Koch Instituts nicht als besonders gefährdet gelten. Zu den besonders gefährdeten Personen gehören Vorerkrankte und Lebensältere. Das Ministerium hat ein Betretungsverbot angekündigt, von dem nur die Kinder von Ärztinnen und Ärzten, von Pflegepersonal, von Personal, das notwendig ist, um intensivpflichtige Menschen zu behandeln, von Personal, das in Bereichen der öffentlichen Ordnung oder anderer wichtiger Infrastruktur arbeitet.
Wie dies praktisch umgesetzt werden soll, ist derzeit allerdings noch unklar.
Landrat Sven-Georg Adenauer fordert das Land auf, hier umgehend Klarheit zu schaffen. Entweder durch eine Übergangsregelung wie in den Schulen oder durch eine Klarstellung noch an diesem Wochenende, welche Bereiche unter die Ausnahmeregelungen fallen und wie der erforderliche Nachweis der Ausnahmen gelingen kann.