Gütersloh – Seit Anfang des letzten Quartals 2015 stellt die Waffenbehörde der Kreispolizeibehörde Gütersloh einen deutlichen Anstieg bei der Antragstellung für den Kleinen Waffenschein fest (siehe Pressebericht vom 22.01.).
Der Kleine Waffenschein berechtigt zum Führen von Reizstoff- (Gas-), Signal- und Schreckschusswaffen – das allerdings nicht uneingeschränkt!
Die Polizei weist vor Beginn der närrischen Tage nochmals eindringlich darauf hin, dass bei allen öffentlichen Veranstaltungen – wie jetzt im Karneval – Reizgas und Waffen, auch mit Kleinen Waffenschein, NICHT mitgeführt werden dürfen!
Ein Missachten führt zu einem Verstoß gegen das Waffengesetz und stellt eine Straftat dar, die mit Freiheitsstrafe bewährt ist!
Die Polizei im Kreis Gütersloh hat sich intensiv und in enger Absprache mit den Kommunen, Feuerwehr- und Rettungskräften sowie den Karnevalsvereinen auf die Einsätze in den Karnevalshochburgen vorbereitet.
Zugrunde gelegt wurden dabei die bewährten Einsatzkonzepte aus den Vorjahren, die der aktuellen Sicherheitslage angepasst wurden.
Höchste Priorität hat dabei die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger durch starke und sichtbare polizeiliche Präsenz. Darüber hinaus sind auch Fahnder im Einsatz, die vor allem Taschendiebe im Auge haben.
Die Polizei im Kreis Gütersloh wünscht allen Karnevalisten viel Spaß!
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Polizei Gütersloh
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