Gütersloh. Ein erster Hausgeflügelbestand an der deutschen Nordsee ist von der Vogelgrippe betroffen. Nach Fällen in Westrussland, Kasachstan, Israel und den Niederlanden ist die hochpathogene aviäre Influenza (HPAI), gemeinhin bekannt als Geflügelpest oder Vogelgrippe, nun auch in Deutschland angekommen. Schon in einer Risikobewertung Anfang Oktober schätzte das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) das Einschleppungsrisiko als hoch ein. Fälle von Vogelgrippe, die dem Subtyp H5 zugeordnet sind, wurden seit Ende Oktober bei Wildvögeln in Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern nachgewiesen. Das FLI schätzt daher das Risiko für weitere Einschleppungen des Virus und des weiteren Eintrags von HPAI-Viren in die Nutztierhaltung als hoch ein.
Alle Geflügelhalter sind aufgerufen, noch mehr Augenmerk auf die Biosicherheit in ihren Beständen zu legen und sämtliche direkten und indirekten Kontaktmöglichkeiten zwischen Wild- und Hausgeflügel zu minimieren. Das FLI empfiehlt eine Überprüfung der aktuellen Biosicherheit im Betrieb anhand der ‚AI-Risikoampel zur Selbsteinschätzung der Biosicherheit im Geflügel haltenden Betrieb‘. Der Link dazu findet sich auf der Internetseite des FLI. Besonders zu beachten ist, dass Geflügel nur an Stellen gefüttert werden darf, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Futter, Einstreumaterial und gleichartige weitere Materialien müssen ebenso unzugänglich für Wildvögel gelagert werden. Hobbyhalter sollen mindestens die Vorsichtsmaßnahmen des FLI-Merkblatts ‚Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Kleinhaltungen‘ einhalten. Weiterhin sieht die Geflügelpest-Verordnung vor, dass bei Todesfällen oberhalb der gesetzlichen Warnwerte und bei auffälligen Symptomen ein Tierarzt zur Klärung der Verdachtsfälle hinzugezogen wird. Der Warnwert für Todesfälle richten sich im Einzelnen nach der Größe des Bestands, dem Zeitraum der Todesfälle und der Geflügelart. Näheres ist der Geflügelpest-Verordnung zu entnehmen.
Halter von Freilandgeflügel werden aufgefordert, sich jetzt Gedanken über Aufstallungsmöglichkeiten zu machen, da bei einer Verschärfung der Gefahrenlage im Kreis Gütersloh mit einer Stallpflicht mindestens für Risikogebiete zu rechnen ist. Risikogebiet im Kreis ist insbesondere das Gebiet, das an das Steinhorster Becken grenzt – Teile der Städte Rietberg und Verl also. Das Schutzgebiet Steinhorster Becken ist ein Anziehungspunkt für viel Wild- und Zugvögel. Ausgerechnet Rietberg ist auch das Zentrum der Geflügelhaltung im Kreis.
Zusätzlich zu diesen Schutzmaßnahmen sollen alle Geflügelhalter überprüfen, ob sie in diesem Jahr die vorgeschriebene Tierseuchenkassenmeldung korrekt abgegeben haben. Dies gilt insbesondere auch für Hobbyhalter, Klein- und Kleinstbetriebe.
Alle Bürger und Bürgerinnen sind darüber hinaus dazu aufgerufen, auffällige Verhaltensweisen von bestimmten Wildvogelarten – Greifvögeln, Rabenvögeln und wildem Wassergeflügel – der örtlichen Veterinärbehörde zu melden. Die Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Kreises Gütersloh ist bei Meldungen und Nachfragen zur Vogelgrippe per E-Mail unter veterinaer.lebensmittelueberwachung@kreisguetersloh.de erreichbar.