#Gütersloh -Am späten Samstagabend (07.05., 23.20 Uhr) wurde eine Streifenwagenbesatzung zu einer Schule an der Neuenkirchner Straße entsandt, weil es dort zu Ruhestörungen gekommen sein sollte; weiterhin sollten Graffitis an die Wände der Schule gesprüht worden sein.
Als die Beamten an der Einsatzörtlichkeit eintrafen, flüchtete eine größere Personengruppe vom Schulhof über ein Fußpättchen in Richtung Dammstraße. Allerdings konnten die Polizeibeamten zurückgelassene Gegenstände sicherstellen, darunter eine Spraydose sowie eine Geldbörse mit persönlichen Papieren.
Darüber gelang es den Polizeibeamten einen 16-jährigen Tatverdächtigen aus Gütersloh zu ermitteln, der kurze Zeit später im Innenstadtbereich angetroffen werden konnte.
In seinem Rucksack wurde eine weitere Spraydose gefunden, die die Polizeibeamten ebenfalls sichergestellten.
Gegen den 16-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung eingeleitet.
Illegale Graffiti sind nicht nur eine Straftat – Sprayer haften 30 Jahre für den Schaden. Illegale Graffiti bleiben damit ein teures Vergnügen. Der oder die Sprayer machen sich nicht nur strafbar, sondern verantworten schnell einen Schaden von mehreren Tausend Euro.
Wer mit 16 Jahren beim illegalen Sprayen erwischt wird, läuft Gefahr, bis zu seinem 46. Lebensjahr dafür zur Kasse gebeten zu werden. Denn die zivilrechtlichen Ansprüche des Geschädigten gegenüber dem Täter gelten 30 Jahre lang. Bei illegalen Graffiti läuft eben “nicht alles wie geschmiert”.
Davon können sich Kinder und Jugendliche im Internet unter www.time4teen.de überzeugen.
Weitere Informationen dazu finden Sie auch hier: www.polizei-beratung.de
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