Gütersloh – Am Donnerstagabend (18.06.) gegen 17.45 Uhr trafen sich drei 13-jährige Jungen und ein 14-jähriger Jugendlicher aus Gütersloh, um auf der Avenwedder Straße in Höhe einer Gaststätte, der sogenannten „Reilmann-Kurve“, vom Straßenrand aus mit einem Softair-Gewehr auf vorbeifahrende Fahrzeuge zu schießen.
Mindestens ein Fahrzeug wurde dabei beschädigt, ein weiterer Verkehrsteilnehmer erschrak und bremste sein Fahrzeug stark ab. Glücklicherweise kam es bei diesem Fahrmanöver zu keinem Schaden. Auch andere Fahrzeugführer und Fahrzeugführerinnen reagierten besonnen.
Das Verhalten der vier Jungen ist keineswegs mehr ein „Dummer-Jungen-Streich“, vielmehr handelt es sich um eine Straftat, nämlich um einen „Gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr“ gemäß § 315b Strafgesetzbuch. Diese Straftat kann mit bis zu fünf Jahren Gefängnis oder mit Geldstrafe bestraft werden.
Weiterhin war diese Softair-Waffe dem Sturmgewehr der Bundeswehr, einem G 36, optisch täuschend echt nachgebaut. Damit handelt es sich um eine sogenannte Anscheinswaffe, die in der Öffentlichkeit nicht getragen oder transportiert werden darf. Ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz wurde daher ebenfalls eingeleitet.
Die vier Jungen flüchteten zunächst, konnten aber jedoch wenig später aufgegriffen und ihren Erziehungsberechtigten übergeben werden. Das Softair-Gewehr wurde sichergestellt.
Falls es weitere geschädigte Autofahrer geben sollte, werden diese gebeten, sich beim Verkehrskommissariat in Gütersloh unter Tel.: 05241 869-0 zu melden.
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