Gütersloh. Die stillen Feiertage im November stehen bevor: Allerheiligen (1. November), Volkstrauertag (13. November) und Totensonntag (20. November).
Diese Tage fallen unter den besonderen Schutz des Gesetzes über Sonn- und Feiertage. An allen Sonn- und Feiertagen gelten Arbeitsverbote, über diese hinaus bestehen an den stillen Feiertagen zusätzliche Einschränkungen. Unter anderem sind von 5 bis 18 Uhr musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art, einschließlich Tanz, in Gaststätten verboten.
Am Volkstrauertag in der Zeit von 5 bis 13 Uhr sowie an Allerheiligen und Totensonntag von 5 bis 18 Uhr sind zusätzlich zum Beispiel auch Sportveranstaltungen und Volksfeste nicht erlaubt.
Einzelheiten zu den Regelungen gibt es auf der Internetseite der Abteilung Ordnung des Kreises Gütersloh (www.kreis-guetersloh.de, Ordnung, Sicherheit und Ordnung).