Gütersloh – Kreis Gütersloh / Gütersloh / Versmold – In der Nacht zu Montag, 31. Oktober, wurde in Gütersloh ein grauer Seat Ibiza, der an der Schalückstraße geparkt worden war, durch ein anderes Auto beschädigt. Eine Zeugin hatte den Unfall beobachtet und am Auto einen Zettel mit dem Kennzeichen des Verursachers hinterlassen – leider ohne ihre Personalien und andere Angaben.
Die 78-jährige Frau, die selber unweit des Unfallortes wohnt, meldete sich nun bei der Polizei, nachdem sie von dem Zeugenaufruf in der Zeitung gelesen hatte, und kann als Zeugin vernommen werden.
Auch in Versmold trugen zwei aufmerksame Autofahrer zur Klärung zweier Unfallfluchten bei.
Ende Oktober (24.10.) fuhr ein 30-jähriger Mann aus Gütersloh mit seinem Auto hinter einem LKW mit bulgarischen Kennzeichen her, dessen Fahrer ein Verkehrsschild überfahren hatte. Der Autofahrer merkte sich das Kennzeichen und benachrichtigte die Polizei über den Polizeiruf 110. Entsprechende Ermittlungen des zuständigen Verkehrskommissariats in Bulgarien führten dann dazu, dass der Fahrer, ein 41-jähriger Mann, ermittelt werden konnte.
Auch eine zweite Unfallflucht in Versmold konnte nur durch einen aufmerksamen Zeugen geklärt werden. Auf der Borgholzhausener Straße kamen sich im Begegnungsverkehr zwei Autos entgegen und gerieten mit ihren jeweiligen rechten Außenspiegeln aneinander. Der Verursacher setzte seine Fahrt fort, ohne sich um seine Pflichten als Unfallverursacher zu kümmern. Ein 39-jähriger Mann aus Sassenberg, der den Unfall beobachtet hatte, weil er hinter dem Verursacher herfuhr, konnte Angaben zum Kennzeichen des Verursachers machen und teilte dieses der Polizei mit.
Gegen die drei ermittelten Unfallverursacher werden nun STRAFVERFAHREN eingeleitet.
Autofahrer, die nach einem Verkehrsunfall flüchten, ohne ihre Personalien zu hinterlassen und sich um den entstandenen Schaden oder gar Verletzte zu kümmern, begehen nämlich eine Straftat! Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.
Mindestens genauso schwerwiegend wiegt für viele Verkehrsteilnehmer jedoch der drohende Verlust des Führerscheins!
Die Fahrerlaubnis wird vom Gericht in der Regel nämlich dann entzogen, wenn die Schadenshöhe bei einem Verkehrsunfall bei 1000 Euro oder mehr liegt.
Diese Summe ist sehr schnell erreicht und kann beispielsweise bei der Neulackierung einer Stoßstange angenommen werden.
Der Schaden, der an den zurückgelassenen Fahrzeugen entsteht, kann sich schnell auf mehrere hundert Euro belaufen, für die – sofern der Verursacher nicht ausfindig gemacht werden kann – in der Regel der Fahrzeughalter aufkommen muss. Und das ist natürlich für die geschädigten Autobesitzer mehr als ärgerlich und neben Kosten auch mit Arbeit und Mühen verbunden.
Oft wird in solchen Fällen von den Geschädigten eine Anzeige bei der Polizei erstattet, für die nun die polizeiliche Ermittlungsarbeit beginnt. Häufig ist die Polizei natürlich auch auf die Mithilfe von aufmerksamen Zeugen angewiesen. Wie hier in diesen Fällen verläuft das oft erfolgreich:
Die Aufklärungsquote lag 2015 bei 45,27 Prozent. Bei den Unfallfluchten mit verletzten Personen liegt die Aufklärungsquote sogar bei 54,17 Prozent.
Deshalb kann nur gelten:
Lassen Sie aus einem Missgeschick keine Straftat werden!
Es verhält sich derjenige richtig, der im Falle eines Verkehrsunfalls anhält und, wenn einer der Beteiligten nicht vor Ort ist, sofort die Polizei über den Polizeiruf 110 benachrichtigt.
Rückfragen bitte an:
Polizei Gütersloh
Pressestelle Polizei Gütersloh
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E-Mail: pressestelle.guetersloh@polizei.nrw.de