Gütersloh – Auf dem Blankenhagener Weg kam es am Mittwoch (01.02., 08:00 Uhr) zu einem Verkehrsunfall, bei dem ein 11-jähriger Gütersloher Junge leicht verletzt wurde.
Der 11-Jährige wollte den Blankenhagener Weg in Höhe der Hofbrede überqueren. Als er sich bereits auf der Straße befand, kam ein Auto von links angefahren und fuhr dem Jungen über den Fuß. Das Auto fuhr in Richtung Brockhäger Straße. Nach Angaben des Jungen fiel er gegen die Seite des Autos. Der Fahrer des Autos sprach den Jungen durch die Beifahrerscheibe an und erkundigte sich nach seinem Zustand. Der Junge gab an, dass er unverletzt sei. Anschließend fuhr der Autofahrer weiter. Der 11-Jährige lief anschließend nach Hause und berichtete seinen Eltern von dem Vorfall. Diese informierten die Polizei. Der Junge klagte mittlerweile unter Schmerzen im Bein.
Möglicherweise handelt es sich bei dem flüchtigen Auto um einen silbernen oder grauen Audi. Der Fahrer soll männlich mit dunkelblonden Haaren gewesen sein.
Die Polizei sucht Zeugen. Wer hat den Unfall beobachtet und kann weitergehende Angaben machen? Hinweise und Angaben dazu nimmt die Polizei Gütersloh unter der Telefonnummer 05241 869 0 entgegen.
Die Polizei informiert: Oft passiert es, dass die beteiligten Autofahrer ihre Fahrt fortsetzen, ohne die Polizei zur Unfallaufnahme hinzuzuziehen – in dem guten Glauben, dass ja glücklicherweise nichts passiert sei.
Allerdings stellt sich die Sachlage oft anders dar, als es auf den ersten Blick scheint:
Nach einem – wenn auch leichten – Verkehrsunfall sind die allermeisten Kinder schlicht überfordert, die Situation und ihren Gesundheitszustand richtig einzuschätzen. Viele sind sehr erschrocken, verwirrt und verängstigt. Ihre Eltern oder andere Vertrauenspersonen sind nicht bei ihnen, außerdem werden sie von fremden Menschen angesprochen. Zudem sind Kinder unter 14 Jahren keine Feststellungsberechtigten i.S.d. § 142 StGB (Unfallflucht)!
Erst in der Schule oder zu Hause, in der gewohnten und vertrauten Umgebung, stellen sich dann unfallbedingte Schmerzen ein oder werden Beschädigungen am Fahrrad o.ä. festgestellt, die in der akuten Unfallsituation nicht gesehen wurden.
Melden die Eltern der Kinder daraufhin im Nachhinein den Unfall bei der Polizei, könnte es für beteiligte Autofahrer problematisch werden: Für den PKW-Fahrer besteht der Verdacht des unerlaubten Entfernens vom Unfallort und ein entsprechendes Strafverfahren wird eingeleitet.
In den meisten Fällen hatten die Unfall beteiligten Autofahrer gar nicht die Absicht, vom Unfallort zu flüchten – erfüllen durch ihr Verhalten aber den Tatbestand der Verkehrsunfallflucht.
Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist kein Kavaliersdelikt und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Die Höhe der Strafe hängt u.a. von dem verursachten Schaden ab, die Strafzumessung liegt jedoch allein beim Gericht. Weiterhin muss mit dem Entzug der Fahrerlaubnis gerechnet werden!!
In Ihrem eigenen Interesse und dem des Kindes und seiner Eltern sollte zu Unfällen, bei denen Kinder beteiligt waren, immer die Polizei hinzu gezogen werden – auch wenn die Kinder beteuern, dass es ihnen gut geht und auf den ersten Blick kein Schaden entstanden ist.
Rückfragen bitte an:
Polizei Gütersloh
Pressestelle Polizei Gütersloh
Telefon: 05241 869 0
E-Mail: pressestelle.guetersloh@polizei.nrw.de