Gütersloh. Ab dem 1. Oktober können Oldtimerbesitzer bei der Zulassungsstelle des Kreises Gütersloh die Kombination aus H- und Saisonkennzeichen für ihr Fahrzeug beantragen. Möglich macht dies eine Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Das ‚H‘ steht dabei für ‚Historisches Kraftfahrzeug‘. Das sind Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals für den Straßenverkehr zugelassen wurden und sich weitestgehend im Originalzustand befinden. Die Anerkennung als Kulturgut erfolgt durch einen Gutachter. Aktuell sind etwa 2.770 Fahrzeuge mit H-Kennzeichen im Kreis Gütersloh angemeldet – Tendenz steigend.
Die pauschale Kfz-Steuer für Oldtimer in Höhe von rund 192 Euro pro Jahr (für Oldtimer-Motorräder zirka 46 Euro pro Jahr) wird bei einem Saisonkennzeichen anteilig berechnet. Wer also seinen Oldtimer im Winter in der Garage ‚einmottet‘, kann jetzt Geld sparen. Der regelmäßige Gang zur Zulassungsstelle, den einige Oldtimerliebhaber bisher Jahr für Jahr auf sich nahmen, um ihr Fahrzeug im Herbst ab- und im Frühjahr wieder anzumelden, kann somit entfallen.
Zur Ummeldung mitzubringen sind neben den persönlichen Unterlagen die Kennzeichenschilder des Fahrzeugs, die Zulassungsdokumente, eine Versicherungsbestätigung für den Saisonzeitraum (eVB-Nummer) und ein gültiger Bericht der Hauptuntersuchung. Die Kosten liegen bei rund 30 Euro. Aufgrund des begrenzten Platzes auf den Kennzeichenschildern (maximal 8 Zeichen) wird jedoch in einigen Fällen eine Umkennzeichnung, also die Vergabe eines anderen Kennzeichens, erforderlich sein.
Die Zulassungsstelle an der Herzebrocker Straße 140 in Gütersloh ist montags und donnerstags von 7.30 bis 17.30 Uhr sowie dienstags, mittwochs und freitags von 7.30 bis 12.30 Uhr geöffnet. Wer noch Fragen hat, kann diese bei der Abteilung Straßenverkehr unter der Telefonnummer 05241/85-1200 stellen.