Kreis Gütersloh – Die Polizei weist vor Beginn der närrischen Tage nochmals eindringlich darauf hin, dass bei allen öffentlichen Veranstaltungen – wie jetzt im Karneval – Reizgas und Waffen, auch mit Kleinen Waffenschein, NICHT mitgeführt werden dürfen!
Ein Missachten führt zu einem Verstoß gegen das Waffengesetz und stellt eine Straftat dar, die mit Freiheitsstrafe bewährt ist!
Der Kleine Waffenschein berechtigt zwar zum Führen von Reizstoff- (Gas-), Signal- und Schreckschusswaffen – das gilt allerdings nicht uneingeschränkt!
Die Polizei im Kreis Gütersloh hat sich intensiv und in enger Absprache mit den Kommunen, Feuerwehr- und Rettungskräften sowie den Karnevalsvereinen auf die Einsätze in den Karnevalshochburgen vorbereitet.
Zugrunde gelegt wurden dabei die bewährten Einsatzkonzepte aus den Vorjahren, die der aktuellen Sicherheitslage angepasst wurden.
Höchste Priorität hat dabei die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger durch starke und sichtbare polizeiliche Präsenz. Weiterhin sind zivile Fahnder im Einsatz, die vor allem Taschendiebe im Auge haben.
Die Polizei im Kreis Gütersloh wünscht allen Karnevalisten viel Spaß!
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Polizei Gütersloh
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