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Neuer Rettungsdienstbedarfsplan – Drei neue Rettungswachen und mehr Personal

18.06.2018 - 09:22
in Gütersloh, Halle (Westf.), Herzebrock-Clarholz, Steinhagen
Lesedauer: 5 Min.
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Gütersloh. Der Vorschlag für den neuen Rettungsdienstbedarfsplan für den Kreis Gütersloh ist mit den gesetzlichen Krankenkassen, die das Gros der Kosten des laufenden Systems tragen, abgestimmt. Der Neubau der Rettungswache Halle/Westf. soll an der B 68 am westlichen Stadtrand entstehen und die provisorische Stationierung eines Rettungswagens aus Halle/Westf. in Steinhagen-Amshausen wird in eine eigenständige Rettungswache in Amshausen umgewandelt. Insgesamt 23 zusätzliche Stellen sollen in 2019 in den Rettungswachen geschaffen werden. Der Rettungsdienstbedarfsplan wurde am Mittwoch (20. Juni) im Gesundheitsausschuss vorgestellt.

Auch für den Bereich Herzebrock-Clarholz / Beelen (Kreis Warendorf) gibt es eine Lösung. Nach mehreren Verhandlungsrunden hatte die Kreisverwaltung zusammen mit dem Kreis Warendorf vorgeschlagen, in Clarholz eine neue Rettungswache zu errichten und dort rund um die Uhr einen neu anzuschaffenden Rettungswagen zu stationieren. Der Rettungswagen, der derzeit in Beelen stationiert ist, soll nicht, wie bisher von den Krankenkassen gefordert, abgezogen werden, sondern tagsüber dort stationiert bleiben.

Von den geplanten zusätzlichen 23 Stellen würden zehn auf die Wache in Clarholz entfallen und sechs auf die Rettungswache in Steinhagen-Amshausen. Sieben weitere Stellen sind zu schaffen, da der Besetzungsschlüssel pro Rettungswagen von 4,5 auf 5 aufgestockt werden soll. Hintergrund dafür sind vor allem Zusatzbedarfe im Bereich der Führungsaufgaben, im Bereich der Ausbildung und bei der Wahrnehmung bestimmter Funktionen.

Deutlich erhöht werden sollen die Ressourcen im Bereich der Ärztlichen Leitung Rettungsdienst: Nicht zuletzt durch neue Aufgaben wie etwa der jährlichen Überprüfung aller Notfallsanitäter (auch die der Städte Gütersloh und Rheda-Wiedenbrück) hat sich die Arbeit auf dieser verantwortlichen Position deutlich erhöht. Inklusive der 23 neuen Stellen wird es in 2019 im Kreisgebiet 157 Notfallsanitäter geben. Statt bisher 0,85 sollen die Personalressourcen auf einen Umfang von 1,6 Stellen fast verdoppelt werden. Die Mehrkosten pro Jahr betragen rund 1,2 Millionen Euro.

Für den Bereich des Rettungsdienstes der Stadt Gütersloh soll die Fahrzeugvorhaltung um einen zusätzlichen Tages-RTW mit 40 Wochenstunden ausgeweitet werden.

Die Fortschreibung des Bedarfsplans, der laufend, spätestens aber alle fünf Jahre überprüft werden muss, beruht auf einem Gutachten der Firma Or-gakom. Dazu wertet die Firma zunächst die Daten der Kreisleitstelle aus, die alle über Nummer 112 eingehenden Notrufe entgegennimmt und die die Rettungsmittel alarmiert und steuert. Basis aller weiteren Überlegungen und Berechnungen ist die im Kreis Gütersloh geltende Hilfsfrist: In 95 Prozent aller Fälle sollen die Rettungsmittel innerhalb von zwölf Minuten am Einsatzort sein.

Der Gutachter hat für den von ihm untersuchten Zeitraum von März 2016 bis Februar 2017 einen Zielerreichungsgrad von 93,36 errechnet. Das Ziel wurde laut Gutachter nicht ganz erreicht, weil einerseits die Einsatzzahlen weiter gestiegen sind und sich andererseits auch die so genannten Duplizitätsfälle häufen – das sind Rettungseinsätze, währenddessen ein weiterer Einsatz notwendig wird. Der Gutachter schlägt vor, die Rettungsmittelvorhaltung an fast allen Standorten anzupassen.

Der Vorschlag zur Änderung des Bedarfsplans bleibt ein Stück hinter den Empfehlungen des Gutachters zurück. Maßgeblich dafür sind die in den Verhandlungen mit den Krankenkassen angesprochenen Fragen der Wirtschaftlichkeit, der Umstand, dass das Schutzziel nur knapp nicht erreicht wird und die Einsatzzahlen im Jahr 2017. Anders als in den Vorjahren stiegen die lediglich moderat um 3,44 Prozent (2015: 10,77 Prozent und 2016: 6,60 Prozent).

„Mit der vorgeschlagenen Fortschreibung des Bedarfsplans wird sichergestellt, dass auch zukünftig eine sehr gute rettungsdienstliche Versorgung im Kreis Gütersloh gewährleistet werden kann“, verdeutlicht Thomas Kuhlbusch, Dezernent für Gesundheit Ordnung und Recht. „Mit dem Vorschlag, drei neue Wachen in Clarholz, am westlichen Ortsausgang von Halle (Westf.) und in Steinhagen-Amshausen zu bauen, werden wir eine in sich stimmige Standortstruktur im Kreis Gütersloh erreichen. Nach den Neubauten in Rietberg, Harsewinkel und Versmold werden wir in dem Gebiet, in dem wir als Kreis den Rettungsdienst betreiben, durchgängig über moderne und leistungsfähige Wachen verfügen.“ In Rheda-Wiedenbrück und Gütersloh sind die beiden Städte jeweils selbst zuständig.

Über die Vorschläge zur Änderung des Bedarfsplans entscheidet der Kreistag in seiner Sitzung am 2. Juli. Bevor diese in Kraft treten müssen auch die Räte der Städte Rheda-Wiedenbrück (9. Juli) und Gütersloh (12. Juli) zustimmen.

Tags: Information
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