Kreis Gütersloh – In den letzten Wochen befindet sich die Polizei nahezu täglich an privaten oder gesperrten Baggerseen, Sandgruben oder Teichen im Einsatz, weil sich dort Personen unberechtigt in aufhalten und baden.
In allen Fällen hatten sich diese Personen Zutritt zu den Geländen geschafft, in dem sie Zäune oder sonstige Absperrungen überkletterten oder umgingen und deutliche Hinweisschilder, die darüber informieren, dass Privatgelände betreten wird, ignorierten. Teilweise wurden die Zäune vorher umgerissen bzw. beschädigt.
In allen Fällen wurden Strafverfahren gegen die Badenden eingeleitet.
Das Baden in derartigen Baggerseen ist nicht nur sehr gefährlich (siehe dazu auch den Pressebericht vom 17. Juli.), sondern auch verboten!
Es handelt sich nämlich um eine Straftat, einen Hausfriedensbruch, der im Strafgesetzbuch in Paragraph 123 verankert ist. Der Gesetzgeber sieht hier eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor. Werden Absperrungen oder Zäune beschädigt oder zerstört, ist darüber hinaus der Tatbestand der Sachbeschädigung erfüllt.
Deshalb: Werden Sie nicht zum Straftäter, nur weil Sie etwas Abkühlung der anderen Art suchen!
Öffentliche Badeseen und Freibäder sind clevere Alternativen!
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