Ab jetzt ist die gesamte Innenstadt „verkehrsberuhigter Bereich“ – hier muss keine Parkscheibe mehr ausgelegt werden. Diese ist allerdings auf dem Lindenplatz und dem Von-Kluck-Platz („Parkscheibenzone“) erforderlich.
Aufgrund von geänderten rechtlichen Vorgaben wurde in der Haller Innenstadt die Parkraumüberwachung durch die Politesse vor einigen Monaten ausgesetzt.
Nur die Behindertenparkplätze (eigene Beschilderung) durften auch weiterhin kontrolliert werden.
Mittlerweile hat der Stadtrat entschieden, dass in der gesamten Innenstadt der verkehrsberuhigte Bereich „Zeichen 325″ (spielende Kinder) bestehen bleibt, der Lindenplatz und der Von-Kluck-Platz allerdings nicht mehr diesem Bereich zugeordnet sind. Hier ist mit selbstständigen Hinweisschildern eine „Parkscheibenzone“ angeordnet werden.
Heike Bolzonetti, im Rathaus für die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig: „Das bedeutet, im verkehrsberuhigten Bereich darf auf den gekennzeichneten Flächen ohne zeitliche Begrenzung geparkt werden“.
Sie weist darauf hin, dass außerhalb dieser Flächen das Parken nur bis 3 Minuten erlaubt sei. Eine Ausnahme bilde hier das Ein-bzw. Ausladen schwerer Gegenstände.
Bolzonetti weiter: „Nach Beendigung des Ladevorganges muss das Fahrzeug unverzüglich entfernt werden.“
Für den Linden-und Von-Kluck-Platz gilt weiterhin die zeitliche Begrenzung der Parkdauer mit dem deutlich sichtbaren Auslegen einer korrekt eingestellten Parkscheibe.
Der städtische Bauhof hat mittlerweile die vom Straßenverkehrsamt angeordete, rechtskonforme Beschilderung aufgestellt. Abteilungsleiter Friedhelm Korenke, zuständiger Abteilungsleiter im Ordungsamt erklärt: „Jetzt wird die Haller Innenstadt wieder täglich kontrolliert und die „knöllchenfreie Zeit“ ist beendet.“
Sein Rat: „Wer ein „Knöllchen“ vermeiden will, sollte aufmerksam in den Innenstadtbereich fahren und auf die neue Beschilderung achten.“