Gütersloh – Harsewinkel. (KS) In der Nacht zum 23. Januar 2016 drangen zwei zunächst unbekannte Täter in die Räumlichkeiten eines Friseurgeschäftes an der Münsterstraße ein. Aus dem Geschäft wurden verschiedene Arbeitsgeräte und Friseurutensilien sowie ein Bargeldbetrag entwendet.
Anhand von vorhandenen Videoaufzeichnungen aus dem Geschäft konnten zwei Tatverdächtige identifiziert werden. Es handelt sich dabei um zwei rumänische Staatsangehörige im Alter von 21 und 22 Jahren. Zudem stellte sich heraus, dass auch ein 23-jähriger Landsmann der beiden Rumänen an der Tat beteiligt war.
Am Nachmittag des 23. Januar 2016 wurden die beiden 21 und 22 Jahre alten Tatverdächtigen mit drei weiteren Mittätern bereits bei einem bandenmäßigen Ladendiebstahl in der Gütersloher Innenstadt ermittelt, wo sie in einem Geschäft für mehrere hundert Euro Parfum entwendet hatten.
Bei den von der Staatsanwaltschaft Bielefeld beantragten Durchsuchungsmaßnahmen konnten im Umfeld des 21-Jährigen verschiedene Gegenstände aus dem Friseurgeschäft wieder aufgefunden werden. Die beiden Tatverdächtigen gaben in ihren Vernehmungen die Tat zu.
Der 21-jährige Mann aus Harsewinkel wurde nach seiner Vernehmung aus dem Polizeigewahrsam entlassen, da er berufstätig ist und über eine feste Wohnanschrift verfügt.
Gegen den 22-jährigen Mittäter stellte die Staatsanwaltschaft Bielefeld den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls, da er keine festen Bindungen hat und bereits in der Vergangenheit wegen ähnlich gelagerter Straftaten verurteilt worden war. Die zuständige Richterin beim Amtsgericht Gütersloh erließ einen Untersuchungshaftbefehl gegen den 22-Jährigen.
Auch gegen den noch „flüchtigen“ 23-jährigen Mittäter soll im Zuge des weiteren Verfahren der Antrag auf Erlass eines Untersuchungshaftbefehls gestellt werden.
Durch die gute Zusammenarbeit zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft und Justiz konnte dieses Ermittlungsverfahren schnell und zügig bearbeitet und mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen werden.
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