Kreis Herford. „Die Schul- und Kitaschließungen in NRW und dem Kreis Herford dürfen nicht dazu führen, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie die medizinische und pflegerische Versorgung der Bevölkerung gefährdet sind“, betont Landrat Jürgen Müller im Hinblick auf die geplanten Schließungen ab Montag, dem 16.03.2020. Deshalb muss die Betreuung der Kinder von unentbehrlichen Schlüsselpersonen gesichert sein, um ihre Arbeitsfähigkeit nicht zu gefährden. Zu den üblichen Betreuungszeiten soll daher eine Betreuung in der jeweiligen Einrichtung geregelt sein. Die Betreuung erfolgt, sofern eine private Betreuung oder die Ermöglichung flexibler Arbeitszeiten und Arbeitsgestaltung (bspw. Homeoffice) nicht möglich ist.
Als Schlüsselpersonen gelten Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeiten der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dienen. Dazu zählen insbesondere:
- die Gesundheitsversorgung, die Pflege sowie die Behindertenhilfe
- die Kinder- und Jugendhilfe
- die öffentliche Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdient und Katastrophenschutz)
- die Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung)
- die Lebensmittelversorgung
- die Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung
Um die eigenen Kinder in der betreffenden Kita oder Schule unterbringen zu können, muss die Unentbehrlichkeit der eigenen Tätigkeit durch den jeweiligen Arbeitsgeber bzw. Dienstvorgesetzten schriftlich nachgewiesen werden.