Herford – Ein aufmerksamer Zeuge am Bahnhof meldete heute (11.09.) Nacht, gegen 00:20 Uhr, einen vermeintlichen Fahrraddieb. Der Mann bediente sich an einem Fahrrad am Fahrradständer und fuhr dann mit dem Rad in Richtung Goebenstraße davon. Die verständigte Polizei konnte den Mann auf der Hansastraße einholen und zur Rede stellen. Der 20-jährige Herforder erschien den Beamten dem ersten Anschein nach stark alkoholisiert, was ein durchgeführter Alkotest bestätigte. Ein Richter ordnete noch in der Nacht eine Blutprobenentnahme an, die später ein Arzt auf der Dienststelle gegenüber erledigte. Der Mann konnte daraufhin ohne Fahrrad entlassen werden. Auf Vorhalt gab er an, das Fahrrad nicht gestohlen zu haben, es wäre ja nicht abgeschlossen gewesen. In diesem Zusammenhang weist die Polizei daraufhin, dass die unbefugte Ingebrauchnahme eines Fahrrades kein Kavaliersdelikt ist. Es handelt sich vielmehr um eine Straftat nach § 248 b – Unbefugter Gebrauch eine Fahrzeuges – unter den Kraftfahrzeuge und Fahrräder fallen.