Für die Amtsperiode vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2023 sind die Schöffenämter für das Amtsgericht Herford und das Landgericht Bielefeld neu zu besetzen. Der Rat der Hansestadt Herford muss zu diesem Zweck dem Amtsgericht Herford insgesamt mindestens 66 Personen vorschlagen. Die Schöffinnen und Schöffen werden von einem Ausschuss beim Amtsgericht Herford, der sich aus einer Richterin/einem Richter, einer Verwaltungsbeamtin/einem Verwaltungsbeamten und 7 Vertrauenspersonen als Beisitzer zusammensetzt, aus der Vorschlagliste ausgewählt.
Soweit das Gesetz nicht Ausnahmen bestimmt, üben die Schöffinnen und Schöffen während der Hauptverhandlung das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht aus wie die hauptamtlichen Richter beim Amtsgericht bzw. Landgericht. Sie nehmen auch an den im Laufe einer Hauptverhandlung erlassenen Entscheidungen teil, die in keiner Beziehung zum Urteil stehen und die auch ohne mündliche Verhandlung erlassen werden können.
Das verantwortungsvolle Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Lebenserfahrung. Wichtig ist wegen der anstrengenden, meist mehrstündigen Sitzungsdauer auch die körperliche Eignung. In der Vorschlagsliste sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen folgende gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen:
- Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
- Lebensalter mind. 25 Jahre und höchstens 69 Jahre (Stichtag: 01.01.2019)
- Wohnsitz in Herford
Alle Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an der Ausübung des Schöffenamtes haben, können sich in der Bürgerberatung der Hansestadt Herford, Rathausplatz 1, 32052 Herford (Tel. 05221/189-810), informieren und sich ggf. darum bewerben. Wegen der zeitlichen Abwicklung der Formalitäten sollten sich Bewerberinnen und Bewerber spätestens bis zum 15. Mai 2018 gemeldet haben.
Weitere Informationen befinden sich im Internet unter www.herford.de, www.justiz.nrw.de und www.schoeffen-nrw.de .