Die Herforder Einzelhändler können ihre Geschäfte im Bereich der Wälle am kommenden Sonntag öffnen.
Heute Morgen haben die Fraktionsvorsitzenden mehrheitlich einem entsprechenden Dringlichkeitsbeschluss zugestimmt.
Die Fraktionsspitzen der CDU, der SPD, der FDP und der Bürger für Herford unterstützen den Dringlichkeitsbeschluss. Nicht zugestimmt hat die Fraktionsvorsitzende der Linken, die Fraktionsvorsitzende der Grünen hat sich enthalten.
Die beschlossene Ordnungsbehördliche Verordnung, die die Sonntags-Ladenöffnung im Innenstadtbereich am 14.10.2018 erlaubt, wird am Mittwoch im Amtsblatt bekannt gemacht und tritt am Folgetag in Kraft.
Die Gewerkschaft Ver.di hatte vor dem Verwaltungsgericht Minden gegen die Ladenöffnung am 14. Oktober 2018 in Herford geklagt.
Das Verwaltungsgericht Minden hatte in der vergangenen Woche per Beschluss die geplante Ladenöffnung am 14.Oktober 2018 im Zusammenhang mit der City Kirmes untersagt.
Das Gericht begründete das Verbot der Ladenöffnung am 14. Oktober 2018 damit, dass die Geschäfte an Sonn- und Feiertagen im Zusammenhang mit einer Veranstaltung (City Kirmes) nur dann geöffnet werden dürfen, wenn die Veranstaltung im Vordergrund steht und nicht die allgemeine Einkaufsgelegenheit.
Das sieht das Gericht aber nur dann als gegeben an, wenn sich die geöffneten Geschäfte räumlich in der Nähe der Veranstaltung befinden. Dies ist laut Gericht nur im Innenstadtbereich der Fall.
Die in der Ordnungsbehördliche Verordnung vom 8. Dezember 2017 zugelassene Sonntagsladenöffnung reichte jedoch so weit, dass für das Gericht kein Zusammenhang mehr zwischen der Veranstaltung „City Kirmes“ und der Ladenöffnung bestand. Es hat daher die Verordnung für nichtig erklärt.
Als Reaktion auf die Urteilsbegründung hat die Hansestadt Herford nun die aktuelle Ordnungsbehördliche Verordnung erlassen