Alle Kinder, die in der Zeit vom 01. Oktober 2010 bis einschließlich 30.September 2011 geboren wurden, werden am 01. August 2017 schulpflichtig und müssen von ihren Erziehungsberechtigten zum Schulbesuch angemeldet werden.
Die Schulpflicht erstreckt sich ebenso auf die Kinder, die bisher vom Schulbesuch zurückgestellt wurden. Außerdem kann für Kinder, die ab dem 01. Oktober 2011 geboren sind, ein Antrag auf vorzeitige Einschulung bei der gewünschten Grundschule gestellt werden. Für eine Aufnahme ist die “Schulfähigkeit” des Kindes erforderlich. Die Entscheidung über die vorzeitige Einschulung trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung eines schulärztlichen Gutachtens.
Nach den Bestimmungen des Schulgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen können die Eltern dem Grunde nach frei wählen, an welcher Grundschule sie ihr Kind anmelden möchten. In der Gemeinde Kalletal haben die Eltern die Wahl zwischen folgenden Grundschulen:
• Grundschule Hohenhausen, Hohle Straße 5, Kalletal-Hohenhausen, Tel. 05264/6477-10
• Schule Am Teimer, Am Teimer 5, Kalletal-Bavenhausen, Tel. 05264/9732
• Grundschule Am Habichtsberg, An der Heide 6, Kalletal-Langenholzhausen, Tel. 05264/8142
Bei der Entscheidung, welche Schule besucht werden soll, ist zu berücksichtigen, dass jede Grundschule nur eine festgelegte Anzahl von Plätzen hat. Die Schule muss vorrangig Kinder aufnehmen, für die sie die nächstgelegene Schule ist.
Nächstgelegene Schule wäre für die Kinder aus folgenden Ortsteilen jeweils:
• Grundschule Hohenhausen: Hohenhausen, Asendorf, Bentorf, Brosen, Harkemissen, Westorf
• Schule Am Teimer: Talle, Osterhagen, Röntorf, Bavenhausen, Rentorf, Huxol, Waterloo, Lüdenhausen, Niedermeien, Henstorf
• Grundschule Am Habichtsberg: Langenholzhausen, Heidelbeck, Kalldorf, Erder, Stemmen, Varenholz
Die Anmeldetermine sind an den Kalletaler Grundschulen an folgenden Tagen vorgesehen:
• Dienstag, den 04. Oktober 2016, in der Zeit von 8.30 – 12.00 Uhr,
• Mittwoch, den 05. Oktober 2016, in der Zeit von 8.30 – 12.00 Uhr,
• Donnerstag, den 06. Oktober 2016, in der Zeit von 8.30 – 12.00 Uhr und 17.00 – 18.00 Uhr.
Die Erziehungsberechtigten sollen zur Anmeldung der Kinder die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch sowie die Einladungskarte, die ihnen von der nächstgelegenen Schule zugesandt wurde, mitbringen. Auf den Einladungskarten sind von den Schulleitungen die konkreten Uhrzeiten angegeben. Eltern, die ihre Kinder auf Antrag einschulen lassen möchten, müssen sich ebenfalls innerhalb des o.g. Zeitraumes bei der jeweiligen Schule einen Termin zur Anmeldung geben lassen.
Falls die Erziehungsberechtigten für ihr Kind nicht den Besuch der nächstgelegenen, sondern den einer anderen Kalletaler Grundschule wünschen, muss das Kind bei der gewünschten Grundschule angemeldet werden. Dazu muss der auf der Einladungskarte genannte Termin abgesagt und ein neuer Termin direkt bei der gewählten Grundschule vereinbart werden. Bei der Anmeldung ist in diesem Fall vorsorglich eine weitere Grundschule als Zweitwunsch zu benennen, da Aufnahmen an der nicht nächstgelegenen Schule nur im Rahmen der vorhandenen Kapazität erfolgen können. Eine Anmeldung darf allerdings nur an einer Grundschule erfolgen.
Bei der Entscheidung über den Besuch einer anderen als der nächstgelegenen Grundschule sind auch die Faktoren “Fahrkosten” sowie “Fahrzeiten” zu beachten. Nach § 9 Abs. 9 der Schülerfahrkostenverordnung werden Fahrkosten vom Schulträger nur bis zur Höhe des Betrages übernommen, der beim Besuch der nächstgelegenen öffentlichen Schule anfallen würde. Ist der Schulweg für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe in der einfachen Entfernung zur nächstgelegenen Schule 2 km und kürzer, besteht kein Anspruch auf Fahrkostenübernahme mit der Folge, dass bei einem Besuch einer anderen als der nächstgelegenen Schule trotz der weiteren Entfernung keine Fahrkosten gewährt werden. Außerdem ist der Fahrplan der Busse auf die Unterrichtszeiten der nächstgelegenen Grundschule abgestimmt, so dass es beim Besuch einer anderen Schule zu längeren Beförderungszeiten kommen kann.