Wer ein Haus bauen oder kaufen will, muss viele Fragen beantworten und viele Entscheidungen treffen, die sich um die Finanzierung der Immobilie drehen. Hier kann im Einzelfall der Kreis Minden-Lübbecke sowohl beim Neubau als auch beim Erwerb von Immobilien unterstützen: Denn der Kreis Minden-Lübbecke bewilligt bei Erfüllung verschiedener Voraussetzungen zinsgünstige Darlehen der NRW.BANK im Rahmen der Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen. „Um Wohnraumfördermittel beantragen zu können, muss dem Haushalt mindestens ein Kind oder eine schwerbehinderte Person angehören. Dabei ist zu beachten, dass bestimmte Einkommensgrenzen – je nach Haushaltsgröße – nicht überschritten werden dürfen. So kann z. B. eine Familie mit einem Kind bis zu einem Gesamt-Jahresbruttoeinkommen von insgesamt 43.370 Euro Wohnraumfördermittel beantragen,“ wie Michele Steg vom Bau- und Planungsamt des Kreises Minden-Lübbecke erläutert.
In allen kreisangehörigen Städten und Gemeinden ist sowohl der Neubau als auch der Erwerb von gut erhaltenen Immobilen möglich. In der nebenstehenden Tabelle kann entnommen werden, wie hoch die Grundpauschale des Förderdarlehens in den jeweiligen Kommunen ist. Das Darlehen erhöht sich pro Kind und eventuelle Haushaltangehörige mit einer Schwerbehinderung um weitere 15.000 Euro.
Kommune | Kostenkategorie | Grundpauschale |
---|---|---|
Bad Oeynhausen | K2 | 70.000,00 Euro |
Espelkamp | K1 | 60.000,00 Euro |
Hille | K1 | 60.000,00 Euro |
Hüllhorst | K1 | 60.000,00 Euro |
Lübbecke | K2 | 70.000,00 Euro |
Minden | K2 | 70.000,00 Euro |
Petershagen | K1 | 60.000,00 Euro |
Preußisch Oldendorf | K1 | 60.000,00 Euro |
Rahden | K1 | 60.000,00 Euro |
Stemwede | K1 | 60.000,00 Euro |
Welche Konditionen bietet die NRW.BANK?
Das Darlehen wird mit 0,5 Prozent jährlich verzinst, dazu kommen 0,5 Prozent laufende Verwaltungskosten. Der Tilgungsanteil beträgt 1 Prozent bei Neubauten und 2 Prozent bei erworbenen Immobilien. Diese Konditionen sind fest für 20 Jahre. Auf das gesamte Darlehen gibt es einen Tilgungsnachlass von 7,5 Prozent.
Bis wann sollte eine Antragsstellung erfolgen?
Dem Kreis Minden-Lübbecke wurde ein Budget für die Eigentumsförderung zugeteilt. Dieses ist bislang noch nicht vollständig aufgebraucht. Anträge sollten jedoch bis zum 30. September 2018 gestellt werden, da im Anschluss nicht durch Anträge gebundene Fördermittel zurückfließen.
Für ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin bei Michele Steg unter der Rufnummer 0571 – 807 25060.