Paderborn-Schloß Neuhaus – Mit der Sicherstellung einer Schreckschusspistole samt Munition und einer Anzeige wegen Verstößen gegen das Waffengesetz endeten am Sonntagabend die Schießübungen eines 22-Jährigen.
Zeugen hatte gegen 21.15 Uhr an der Lippe im Bereich Auf den Bieleken mehrere Schüsse gehört. Am Ufer entdeckten sie zwei junge Männer und forderten sie auf, alles fallen zu lassen. Die Angesprochen kamen der Aufforderung nach. Die Zeugen alarmierten die Polizei und übergaben die beiden mutmaßlichen Schützen an die Beamten. Am Ufer entdeckten die Polizisten die Schreckschusswaffe und Schreckschussmunition sowie abgeschossene Hülsen. Der 22-jährige Besitzer der legal erworbenen Pistole gab zu, damit in die Luft geschossen zu haben. Einen kleinen Waffenschein zum Führen der Schreckschusswaffe hatte er nicht. Jetzt hat er auch keine Waffe mehr.
So sind die Regeln des Waffengesetzes: Wer eine Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe in der Öffentlichkeit dabei hat, muss einen “kleinen Waffenschein” haben und diesen sowie seinen Personalausweis oder Pass mitführen. Ansonsten können Geldbußen verhängt werden, die bis zu 10.000 Euro betragen können. Wird jemand beim Führen solcher Waffen ohne Erlaubnis, also ohne den “kleinen Waffenschein” erwischt, erstattet die Polizei eine Strafanzeige. Es droht unter Umständen eine Gefängnisstrafe bis zu 3 Jahren und die Einziehung der Waffe. Das Schießen in der Öffentlichkeit ist auch mit dem “kleinen Waffenschein” verboten. Das gilt ausdrücklich auch zu Silvester!
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