Feuerwerkskörper der Kategorie 2 (z. B. Fontänen, Raketen, Chinaböller, Feuerwerksbatterien) dürfen vom 29. Dezember bis 31. Dezember im Einzelhandel verkauft werden. Grundsätzlich abgefeuert werden darf dieses Silvesterfeuerwerk nur am 31. Dezember und 1. Januar von Personen, die das 18. Jahr vollendet haben. Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen nicht in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern gezündet werden (§ 23 Abs. 1 Erste VO zum SprengG).
Aus Rücksicht auf alle Wild- wie Haustiere sollte möglichst nur zum Jahreswechsel geböllert werden, „damit die Tiere keinen Dauerstress haben“, sagt Kreisveterinär Dr. Ralf Lang. Tierhalter sollten ihre Katzen frühzeitig ins Haus holen, Hunde und Katzen generell an einem Ort im Haus untergebracht sein, der lärmgeschützt ist. Auch Pferde reagieren unter Umständen verängstigt. Der Feuerwerkslärm erschreckt die Tiere, deshalb sollte auch in der Nähe von Hofstellen und Stallungen nicht geballert werden.
Feuerwerkskörper der Kategorie 1 (sogenanntes Kinderfeuerwerk) dürfen in Deutschland ganzjährig auch von Minderjährigen ab dem vollendeten 12. Lebensjahr gekauft und verwendet werden.
Das Zünden von Böllern & Co. gehört zu den beliebtesten aber auch gefährlichsten Silvesterbräuchen. Also „Hände weg von illegalen oder selbst gebastelten Feuerwerkskörpern“. Hier drohen schwerste Verletzungen. Die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung hat auf ihren Seiten ein Video eingestellt, das eindrucksvoll zeigt, was ein solcher illegaler Feuerwerkskörper in einer (nachgestellten) Hand anrichtet. Häufigste Verletzungen sind Verbrennungen und Prellungen der Hände bis hin zu aufgeplatzten und sogar abgerissenen Fingern. Auch Verletzungen der Augen und des Trommelfells kommen immer wieder vor.
Damit Silvester nicht im Krankenhaus endet oder die Feuerwehr ausrücken muss, hat die Kreisfeuerwehrzentrale eine Reihe von wichtigen Tipps und Hinweisen im Umgang mit Feuerwerkskörpern zusammengestellt. Der wichtigste Tipp: Feuerwerkskörper gehören nicht in Kinderhände!
- Nur Feuerwerkskörper mit Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) verwenden. Geprüftes Feuerwerk ist gekennzeichnet mit einer Registriernummer und dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle, die die Qualitätssicherung beim Hersteller überwacht. Die BAM hat die europaweit gültige Kennnummer 0589.- Aufgedruckte Hinweise auf den Verpackungen aufmerksam lesen und beachten!
- Niemals Feuerwerkskörper selbst verändern oder öffnen!
- Kracher und Raketen nur im Freien verwenden!
- Sicherheitsabstand zu Personen, Gebäuden, Bäumen und Kraftfahrzeugen einhalten!
- Raketen nur senkrecht abfeuern; einen sicheren Standplatz suchen!
- Raketen nicht bei starkem Wind abfeuern!
- Angezündete Knallkörper sofort nach dem Entzünden wegwerfen bzw. sich entfernen!
- Nicht abgebrannte Raketen oder Knallkörper liegen lassen. Auch nach mehreren Minuten können sich diese noch entzünden!
- Feuerwerkskörper können die Kleidung entzünden, offene Taschen oder Kapuzen sind besonders gefährlich!
- Mit Feuerwerkskörpern niemals nach Personen oder Sachen werfen oder mit Raketen auf Menschen zielen!
- Raketen können bereits durch einen kurzen Windstoß aus ihrer Flugbahn gebracht werden. Deshalb Fenster, Balkon und Türen schließen, damit nichts von draußen im heimischen Wohnzimmer landet und zu Bränden führen kann. Am besten auch den Balkon aufräumen und nichts leicht Entflammbares stehen lassen!
- Feuerlöscher oder Eimer mit Wasser bereitstellen. Im Notfall die 112 rufen.