Augen auf beim Kauf und Färben von Ostereiern

Eier gefärbt kaufen oder lieber selbst anmalen, das ist in den kommenden Tagen die Frage für Osterhasen. Käufer von bereits bunter Ware sollten wissen: Bereits gekochte und gefärbte Eier unterliegen nicht der strengen Kennzeichnungspflicht, die EU-weit für rohe Eier gilt. In bunte Schalen gehüllt verschleiern fix und fertige Produkte jedoch, woher sie kommen und dass sie auch aus Käfighaltung stammen können. Für rohe Eier hingegen gelten in den Ländern der Europäischen Union strengere Kennzeichnungsvorschriften mit Hinweisen zur Herkunft, Haltung und Frische der Eier. „Wer beim Kauf sicher sein will, dass Eier aus der gewünschten Haltungsform im Osterkörbchen landet, sollte sich mit der richtigen Kennzeichnung vertraut machen“, empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW. Beim Kauf und vorm Färben von Eiern sollten folgende Hinweise beachtet werden:

Ausführliche Informationen zur Kennzeichnung, Hühnerhaltung und zum Färben von Ostereiern gibt’s online unter www.verbraucherzentrale.nrw/ostereier.

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