Widerruf von Lebens- und Rentenversicherungen – Für welche Verträge lohnenswert?

Verbraucher, die eine Lebens- oder Rentenversicherung für ihre Altersvorsorge abgeschlossen haben, reiben sich die Augen, wenn sie auf schwindende Überschüsse in ihren jährlichen Standmitteilungen stoßen. Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen oder unzureichende Verbraucherinformationen bei Vertragsabschluss eröffnen jedoch vielen Versicherungsnehmern von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen die Möglichkeit, ihre Verträge zu widerrufen. Bei Vertragsschluss hatten die Versicherer ihre Kunden mit der Aussicht gelockt, dass die Verträge am Ende der Laufzeit hohe Überschüsse abwerfen und deutlich mehr als die garantierte Ablaufleistung ausgezahlt werden würde. Fakt jedoch: „Aufgrund der Dauer-Niedrigzinsphase und der Kürzung der Beteiligung an den Bewertungsreserven fällt die in Aussicht gestellten Überschussbeteiligung Jahr für Jahr geringer aus“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Sie rät Betroffenen, ihre Verträge zu prüfen, ob und in welchen Fällen sich ein Widerruf lohnt:

Zur Prüfung der Frage, ob eine Widerrufsmöglichkeit von noch laufenden Lebens- und Rentenversicherungsverträgen besteht und wie Kunden am besten mit ihren Policen umgehen, bietet die Verbraucherzentrale NRW Betroffenen kostenpflichtig zwei Beratungsangebote auf schriftlicher Basis an: Bei der „rechtlichen Prüfung der Widerrufsmöglichkeit“ überprüft ein Anwalt für 95 Euro die Vertragsunterlagen daraufhin, ob ein Widerruf möglich ist. Betroffene erhalten eine schriftliche Auswertung, die sie zur Unterstützung des Widerrufs bei ihrem Versicherer nutzen können. Bei dem Beratungsangebot „Berechnung der Ansprüche bei Widerruf“ prüft ein Versicherungsberater für 175 Euro, ob sich ein Widerruf für Betroffene finanziell lohnt. Ausführliche Informationen mit einem Auftragsformular, einer Checkliste zu den erforderlichen Unterlagen sowie einem Musterbrief zur Anforderung fehlender Unterlagen beim Versicherer bietet die Verbraucherzentrale NRW im Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw/lv-widerruf. Weitere Fragen zum Angebot können gestellt werden unter pruefung@verbraucherzentrale.nrw.

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