Inkassowochen bei der Verbraucherzentrale in Detmold im Oktober 2018
„Als sich Melanie C. aus Dörentrup bei der Beratungsstelle Detmold meldete, war nicht klar, über was sie mehr ärgerte. Dass sie versehentlich den Betrag von 4,99 € beim Discounter nicht bezahlte, weil der Betrag mangels Deckung nicht von ihrem Konto abgebucht werden konnte oder die Einschaltung eines Inkassobüros, das für seine Tätigkeit allein 70,20 € verlangte“. Eine zurückgewiesene Lastschrift, weil das Gehalt oder eine Sozialleistung noch nicht auf dem Konto war. Oder ein Zahlendreher bei der Überweisung oder eine Rechnung, die wegen verspäteter Zustellung erst beglichen wurde, als die Zahlungsfrist schon verstrichen war. Wer nicht rechtzeitig zahlt, riskiert Post vom Inkassobüro, oftmals horrende Gebühren und Drohkulisse inklusive.
„Die durch Zahlungsverzug entstehenden Kosten dürfen aber nicht unnötig aufgeblasen werden“, erklärt Dorothea Nolting von der Verbraucherzentrale in Detmold und rät allen, die Schreiben vom Inkassobüro bekommen, die Forderungen zu prüfen und nicht einfach drauflos zuzahlen. Hier geben die Verbraucherzentralen auch Hilfestellung! Und sie warnt Schuldner, die in Raten abstottern wollen, vor zusätzlichen kostenträchtigen Stolperfallen.
Die Verbraucherzentrale NRW hat für das richtige Verhalten gegenüber Inkassobüros die folgende Checkliste zusammengestellt:
Forderungs-Check
Auch wenn mit Gerichtsvollzieher, Kontosperrung oder Schufa-Eintragung gedroht wird: bei Schreiben von Inkassobüros ist stets zu prüfen, für welche Forderung eigentlich gezahlt werden soll.
Manchmal behaupten Inkassobüros einfach nur, dass Verträge geschlossen oder Rechnungen nicht beglichen wurden. Dagegen wappnet ein Check von Unterlagen und Kontoauszügen. Achtung: Zahlungen eintreiben dürfen überhaupt nur Inkassobüros, die auf der Internetseite
www.rechtsdienstleistungsregister.de registriert sind.
Kosten-Check
Leider gibt es keine festen Regeln, wie hoch die Kosten eines Inkassobüros sein dürfen, aber 70,20 Euro für die Mahnung einer einfachen Rechnung bis 500 Euro zu verlangen, ist zu viel.
Nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW dürften dafür 27 Euro angemessen sein. Wichtig: Zusätzliche Kosten für Telefonate, einzelne Briefe oder Kontoführungsgebühren müssen nie gezahlt werden.
Auslagen, um die Adresse des Schuldners zu überprüfen, sind nur zu übernehmen, wenn das auch wirklich notwendig war, weil der Schuldner etwa umgezogen oder nicht bekannt war. Hat das Inkassobüro die Forderung von der ursprünglichen Firma gekauft, darf es überhaupt
keine Kosten berechnen, weil es so selbst zum Gläubiger geworden ist.
Ratenzahlung als Kostenfalle
Angesichts knapper Kassen oder in Schockstarre wegen vermeintlich drohender Vollstreckungsmaßnahmen scheint das Angebot des Inkassobüros zur Ratenzahlung oft wie ein rettender Strohhalm. Doch Achtung: Häufig wird in den Ratenzahlungsvereinbarungen festgeschrieben, dass das Inkassobüro für die simple Zustimmung zur Ratenzahlung eine zusätzliche Gebühr berechnen darf. Bei einer Gesamtforderung bis 500 Euro können dafür nicht selten 81 Euro zu Buche schlagen. Kleinstraten lohnen sich deshalb oft nicht. Und: Selbst bei geringfügigen Ratenzahlungen wird die gesamte Forderung mit den vielfach ungünstigen Bedingungen anerkannt.
Ratenvereinbarung mit Fußangeln
Nicht alles, was in den Vereinbarungen vorgelegt wird, muss akzeptiert und unterschrieben werden. Denn häufig sind da Stolperfallen und nachteilige Bedingungen versteckt. Mal ist darin vorgegeben, dass die Gesamtforderung akzeptiert wird – einschließlich der viel zu hohen Kosten. Mal räumt sich auch das Inkassobüro ein, die Forderung noch in 30 Jahren verlangen zu können.
Auch wollen Inkassobüros über Lohnabtretungen ohne Gerichtsbeschluss auf Einkommen oder Lohn zugreifen können. Solche Passagen sollten gestrichen oder handschriftlich geändert werden. Vor allem sollte nicht die Gesamtforderung mit sämtlichen Kosten, sondern allenfalls die
Ursprungsforderung anerkannt werden.
Nicht einschüchtern lassen
Inkassobüros drohen häufig bei Nichtzahlung mit dem Gerichtsvollzieher, Schufa-Einträgen und sogar Haftbefehlen. Verbraucher sollten sich nicht einschüchtern lassen und aus Angst einfach zahlen. Viele dieser Drohungen kann das Inkassobüro gar nicht einfach umsetzen.
Wissenswertes rund um Inkassokosten unter: www.verbraucherzentrale.nrw/inkasso
Informationen, rechtliche Beratung und Unterstüzung gibt es bei der Verbraucherzentrale in Detmold, Lemgoer Str. 5, 32756 Detmold, Tel.: 05231 / 701 59 01, oder über detmold@verbraucherzentrale.nrw. Wer sich über ein Inkassobüro beschweren will, kann einfach mit seinem Anliegen vorbeikommen.
Am Infostand auf dem Residenzfest in der Fußgängerzone Detmold am 6. und 7. Oktober 2018 kann eine Checkliste mitgenommen werden und das Team der Beratungsstelle befragt werden.