Rheda-Wiedenbrück (pbm). Heute hat Bürgermeister Theo Mettenborg in Abstimmung mit Land, Bezirksregierung und Kreis Gütersloh eine Teilaufhebung der Schließungsverfügung für das Unternehmen Tillman‘s Convenience GmbH verfügt. Unter strengen Hygieneauflagen dürfen die Mitarbeitenden wieder auf dem Werksgelände tätig werden. Für die Wiederinbetriebnahme sind insbesondere folgende Maßnahmen anzuwenden
- Hepa-Filtration und weitere raumluftverbessernde Maßnahmen
Neben den bestehenden UV-Entkeimungssystemen werden zusätzliche Hepa-Filtrationssysteme installiert. Durch eine erhöhte Frischluftzufuhr wird die Raumluft zusätzlich verbessert. - Wohnraumkontrollen
Die Wohnraumkontrollen werden verstärkt, insofern die Räumlichkeiten in den Bereich der Arbeitsstättenverordnung fallen. Die Wohnraumbewirtschaftung wird mittelfristig eine eigens dafür zu gründende Gesellschaft übernehmen. Die Mitarbeiterbeförderung wird optimiert: Je Fahrzeugtyp ist eine maximale Personenanzahl vorgegeben. - Adressmanagement
Es wird eine aktuelle Datenbank für Wohn- und Aufenthaltsadressen aller Beschäftigten erstellt. - Reihentestung
Alle Produktionsbeschäftigten werden zweimal wöchentlich getestet. Hierfür wird ein mobiles Zelt am Werkseingang errichtet. Reiserückkehrer sollen in der Woche täglich getestet werden. - Mitarbeiterschulung
Es werden Mitarbeiterschulungen hinsichtlich der Sicherheitsregeln und des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes durchgeführt. - Arbeitsmedizinische Versorgung und ärztlicher Check
Der automatische Temperaturscanner wird um einen ärztlichen Check aller am Drehkreuz eintreffenden Mitarbeiter zu Schichtbeginn ergänzt. - Kantinenkonzept
Alle Mitarbeiter des Teilbereiches werden einen separaten Kantinenbereich nutzen. - Sozialräume und betriebliche Wegeführung
Die Laufwege vom Werkseingang bis zum Arbeitsplatz wurden festgelegt. Die Produktionsprozesse ermöglichen gestaffelte Pausenzeiten. Es findet keine Vermischung des Personals statt. - Mund-Nasen-Schutz
In allen Betriebsgebäuden ist die Nutzung eines medizinischen, dreilagigen Mund-Nasen-Schutzes Pflicht. - Mindestabstände
Zwischen den Beschäftigten wird durch abgehangene Vorhänge eine Trennung erreicht. Die Arbeitsplätze erfüllen die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5m. - Kontrollen
Es finden weitere Kontrollen statt, die Frequenz wird erhöht.
Grundsätzlich dürfen auf dem Betriebsgelände nur Mitarbeiter arbeiten, die nicht unter Quarantäne stehen und ein Negativattest vorlegen können. Die Einhaltung der Vorgaben wird durch die Ordnungsbehörde kontrolliert.
Quelle:
Stadt Rheda-Wiedenbrück