Rheda-Wiedenbrück (pbm). Nach konkreten Abstimmungsgesprächen zwischen allen beteiligten Behörden und dem Unternehmen hat Bürgermeister Theo Mettenborg eine Teilaufhebung der Schließungsverfügung für die Unternehmen Reisinger GmbH (Schlachtung) und Acontex GmbH (Blutverarbeitung) verfügt. Die 597 Mitarbeitenden der Schlachtung und die 7 Mitarbeitenden der Blutverarbeitung dürfen ab sofort das Werksgelände betreten und ihre Arbeit schrittweise wieder aufnehmen.
Die Bereiche „Schlachtung“ und „Blutverarbeitung“ sind räumlich und betrieblich von anderen Bereichen der Unternehmensgruppe getrennt und voneinander abhängig. Ein stetiger Luftaustausch ist gewährleistet. Der Bereich „Blutverarbeitung“ beschäftigt nur eine geringe Anzahl an Mitarbeitenden, daher wird das Infektionsrisiko als gering eingestuft. Zudem ist ein großer Abstand zwischen den Mitarbeitenden aufgrund der niedrigen Personenanzahl gewährleistet.
Das wesentlich ergänzte und überarbeitete Hygienekonzept des Unternehmens bietet die Grundlage, das die Tochterkonzerne unter den vereinbarten Hygieneauflagen den Betrieb wieder aufnehmen können.
Für die Wiederinbetriebnahme sind insbesondere folgende Maßnahmen anzuwenden:
- Wohnen und Transport
Die Wohnraumkontrollen werden verstärkt, insofern die Räumlichkeiten in den Bereich der Arbeitsstättenverordnung fallen. Die Wohnraumbewirtschaftung wird mittelfristig eine eigens dafür zu gründende Gesellschaft übernehmen. Die Mitarbeiterbeförderung wird optimiert: Je Fahrzeugtyp ist eine maximale Personenanzahl vorgegeben. - Adressmanagement
Es wird eine aktuelle Datenbank für Wohn- und Aufenthaltsadressen aller Beschäftigten erstellt. - Reihentestung
Alle Produktionsbeschäftigten werden zweimal wöchentlich getestet. Hierfür wird ein mobiles Zelt am Werkseingang errichtet. Reiserückkehrer sollen in der Woche täglich getestet werden. - Mitarbeiterschulung
Es werden Mitarbeiterschulungen hinsichtlich der Sicherheitsregeln und des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes durchgeführt. - Arbeitsmedizinische Versorgung und ärztlicher Check
Der automatische Temperaturscanner wird um einen ärztlichen Check aller am Drehkreuz eintreffenden Mitarbeiter zu Schichtbeginn ergänzt. - Kantinenkonzept
Alle Mitarbeiter des Teilbereiches werden einen separaten Kantinenbereich nutzen. - Sozialräume und betriebliche Wegeführung
Die Laufwege vom Werkseingang bis zum Arbeitsplatz wurden festgelegt. Die Produktionsprozesse ermöglichen gestaffelte Pausenzeiten. Es findet keine Vermischung des Personals statt. - Mund-Nasen-Schutz
In allen Betriebsgebäuden ist die Nutzung eines medizinischen, dreilagigen Mund-Nasen-Schutzes Pflicht. - Mindestabstände
Zwischen den Beschäftigten wird durch abgehangene Vorhänge eine Trennung erreicht. Die Arbeitsplätze erfüllen die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5m. - Kontrollen
Es finden weitere Kontrollen statt, die Frequenz wird erhöht.
Grundsätzlich dürfen auf dem Betriebsgelände nur Mitarbeiter arbeiten, die nicht unter Quarantäne stehen und ein Negativattest vorlegen können. Die Einhaltung der Vorgaben wird durch die Ordnungsbehörde kontrolliert.
Antrag auf Wiederinbetriebnahme des Bereichs „Zerlegung“
Seitens des Unternehmens wurde bereits ein Antrag auf die Wiederinbetriebnahme des Bereiches „Zerlegung“ gestellt. Zunächst finden morgen nochmals Begehungen zur Abnahme der durch das Hygienekonzept und der wissenschaftlichen Expertise vorgegeben Installationen (bspw. Trennelemente aus Plexiglas) vor Ort durch die Gutachter und Experten statt. Am Freitag soll der Bereich der Zerlegung zunächst in einem Probebetrieb wieder aufgenommen werden.