#RhedaWiedenbrück (pbm). „Der tut nix!“ – das hört man häufig von Hundehaltern, die ihre Vierbeiner frei auf Straßen, Plätzen und in Parks laufen lassen. Auch wenn Bello, Flocki und Co. die liebsten Hunde auf der Welt sind: In der Stadt Rheda-Wiedenbrück gilt Leinenpflicht!
„In der Ordnungsbehördlichen Verordnung ist ganz klar geregelt, dass Hunde innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen und Plätzen, in den Anlagen des Schlossparks und des Schlossgartens sowie des Flora Westfalica Parks nur angeleint geführt werden dürfen“, erklärt Thorsten Zwick vom städtischen Ordnungsamt. Er appelliert an alle Hundehalter, sich an die Leinenpflicht zu halten und Rücksicht auf die anderen Bürger zu nehmen. Wer seinen Hund hier nicht anleint, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss gegebenenfalls mit einem Bußgeld rechnen. Thorsten Zwick betont: „Die Leinenpflicht gilt auch für Spielplätze und Sportflächen!“ Auf Spielplätzen wird die Leinenpflicht auch auf Schildern an den Eingängen kenntlich gemacht.
Ausnahmen: Hundewiesen und Waldwege
Unangeleint dürfen Hunde auf den ausgeschilderten Hundewiesen am Moorweg, Ecke Sudheide, und am Rande des Rad-Schnellweges in der Senke zwischen dem Kommunalfriedhof sowie auf Waldwegen (Stadtholz und Hambusch) laufen. Grundsätzlich und unabhängig von der Leinenpflicht haben Hundehalter dafür zu sorgen, dass Menschen nicht behindert oder gefährdet werden. Der Hundeführer muss beispielsweise jederzeit in der Lage sein, seinen unangeleinten Hund unverzüglich anzuleinen oder am Halsband festhalten zu können. „Das wird zum Beispiel notwendig, wenn andere Passanten ängstlich reagieren oder der Hund hinter Joggern oder Radfahrern herlaufen will“, erklärt Thorsten Zwick. Auf Waldwegen gilt: Hunde dürfen den Waldweg nicht verlassen und ins Unterholz laufen oder gar Wildtiere hetzen oder reißen.
Hundekot sofort entfernen!
Hundekot muss grundsätzlich unverzüglich entfernt werden. Hundehalter bekommen kostenlose Kotbeutel in Beutelspendern, die im Stadtgebiet aufgestellt sind, im Rathaus Rheda und im historischen Rathaus in Wiedenbrück.
Der Fachbereich Öffentliche Sicherheit, Ordnung, Recht und Umwelt steht für weitere Fragen telefonisch unter 05242 963 0 zur Verfügung.