Rheda-Wiedenbrück (pbm). Die Tradition des Osterfeuers pflegen in Rheda-Wiedenbrück mehrere Vereine, Organisationen und Kirchengemeinden, die zu ihren öffentlichen Feuern alle Interessierten einladen. Zum Schutz von Umwelt und Gesundheit werden nur noch traditionelle Osterfeuer genehmigt.
Nur für die nachfolgend aufgeführten Osterfeuer wurde eine Genehmigung der Stadtverwaltung Rheda-Wiedenbrück erteilt. Sollten dennoch weitere Feuer entzündet werden, handelt es sich um illegale Feuer und dies kann mit Geldbußen geahndet werden.
Diese Osterfeuer sind genehmigt:
Kernekampstraße, Bosfeld , Bernd-Hartmann-Straße , WCV Grüne Funken (Wieksweg 127, Hof Potthoff), Am Kleigraben, Hubertushalle Batenhorst (Schützenverein St. Hubertus), Varenseller Straße , Rentruper Straße, Hammersenstraße, Emser Landstraße/ Sudheide, Wösteweg, Am Frankenbrink /Theodor-Storm-Straße, Winkelstraße / Dechant-Hense-Straße, Peitzmeierweg, Jägerweg/Espenbusch, Bokeler Feld (Nachbarschaft Röckinghausen), Röckinghauser Straße / Eusternbach, Kath. Kirchengemeinde St. Johannes Baptist, Nonenstraße 98
(Feuerschale), Stromberger Straße/ Jugendheim KLJB St. Vit (Feuerschale), Pappelweg, Neuenkirchener Landstraße sowie Am Postdamm.
Die Einhaltung der Vorschriften wird von den Mitarbeitern des Fachbereiches Öffentliche Sicherheit, Ordnung, Recht und Umwelt überprüft. Verstöße gegen die ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt oder gegen abfallrechtliche Vorschriften werden geahndet.