Rheda-Wiedenbrück (pbm). Regen und Sonnenschein lassen die Natur erblühen – leider nicht nur Blumen und Nutzpflanzen. Überall auf befestigten Flächen wie Hof- und Garageneinfahrten, Terrassen oder Bürgersteigen sprießt so mancher Wildwuchs, der dort in den Fugen und Ritzen überhaupt nicht erwünscht ist.
Auf keinen Fall sollte man zur chemischen Keule greifen, um hier Abhilfe zu schaffen. Auch Salz darf nicht verwendet werden. Das Pflanzenschutzgesetz erlaubt den Einsatz von Unkrautvernichtungsmitteln nur auf gärtnerisch genutzten Flächen (Rasen, Blumen- oder Gemüsebeet). Auf befestigten, versiegelten Wegen und Plätzen ist die Anwendung von Pestiziden verboten. Hierdurch sollen Boden, Grundwasser und Kläranlage vor dem Eintrag der problematischen Wirkstoffe geschützt werden. Ein Verstoß kann mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet werden.
Alternativen zum Einsatz von Chemikalien sind Fugenkratzer oder Stahlbesen. Bei Moosbewuchs ist ein Hochdruckreiniger sehr erfolgreich. Andere im Handel erhältliche Geräte sind Heißluft-, Infrarot- und Abflämmgeräte. Die Hitzeeinwirkung zerstört die Blätter der Pflanzen. Die Wurzeln werden aber, besonders bei tief wurzelnden Pflanzen, nicht vernichtet. Deshalb muss die Behandlung von Zeit zu Zeit wiederholt werden.
„Pestizide schädigen Boden und Grundwasser. Setzen Sie es nur im absoluten Notfall ein!“ appelliert Umweltberaterin Dorothee Kohlen. Die Fachfrau weist darauf hin, dass es vielfach umweltverträgliche Alternativen gibt.
Informationen dazu gibt es im Internet, bei der Landwirtschaftskammer, Tel. 0251 2376914, oder bei der Umweltberaterin Dorothee Kohlen, Tel. 963234, E-Mail: Dorothee.Kohlen@rh-wd.de