Rheda-Wiedenbrück (pbm). Meist schwarz glänzend schimmern sie in Hecken, auf Grünflächen, in Parkanlagen, an Waldrändern und auf Waldwegen. Gemeint sind „bestimmungsgemäß“ gefüllte Hundekotbeutel. Grundsätzlich ist das Benutzen dieser Kotbeutel sehr zu begrüßen, ist es doch selbstverständlich, dass Hundeführer die Verschmutzungen durch ihre Tiere beseitigen.
Trotzdem müssen Spaziergänger immer wieder feststellen, dass weiterhin „Tretminen“ auf den Spazierwegen liegen oder dass diese zwar in Beutel gefüllt werden, dann aber die Beutel nach dem Gassi gehen in der Natur landen. „Das ist ein ständiges Ärgernis für Leute, die die Natur genießen möchten, wenn sie über die schwarzen und roten Beutel stolpern,“ stellt Umweltberaterin Dorothee Kohlen fest. Bei ihr landen regelmäßig Beschwerden über illegale Hinterlassenschaften. Auch Förster, Bauhofmitarbeiter, die die Wege reinigen oder den Freiwilligen beim Stadtputztag fällt es immer wieder auf, dass Hundekotbeutel achtlos in der Natur oder am Straßenrand zurück gelassen werden.
Korrekt wäre, die gefüllten Kotbeutel in den nächsten Mülleimer zu werfen oder – falls keiner auf dem Weg liegt – die Beutel mit nach Hause zu nehmen um sie dort ordnungsgemäß zu entsorgen. „Jeder Hundebesitzer müsste wissen, dass die Entsorgung in der Natur illegal ist. Dass dadurch Wildtiere gefährdet und auch Krankheiten übertragen werden, kann Tierfreunden doch nicht egal sein!“ warnt Kohlen vor den Folgen dieser speziellen Wegwerfmentalität. Mitarbeiter des städtischen Baubetriebshofes oder Freiwillige, die beim jährlichen Stadtputztag Müll einsammeln, „dürfen“ die befüllten Beutel aufsammeln und ordnungsgemäß entsorgen. Dadurch entstehen der Stadt Rheda-Wiedenbrück zusätzliche Kosten, die alle Abfallgebührenzahler tragen müssen.
Das Wegwerfen der Beutel in die Landschaft ist eine Ordnungswidrigkeit und wird ebenso wie das Zurücklassen von Hundekot mit einem Bußgeld geahndet. Auch ein Verstoß gegen die Anleinpflicht kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Eine Leinenpflicht besteht innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile sowie im Schlosspark und der Flora-Westfalica. Von Spiel- und Sportflächen sind Hunde grundsätzlich fernzuhalten. Innerhalb der Hundewiesen, im Außenbereich und auf Waldwegen kann hingegen auf die Leine verzichtet werden, sofern hierdurch keine Personen oder Tiere gefährdet werden.