Rheda-Wiedenbrück (pbm). Radfahrer dürfen auf der Haupt- und der Schloßstraße ab sofort nicht mehr entgegen der Fahrtrichtung auf dem Bürgersteig fahren. Die „Radfahrer frei“-Schilder, die bislang das Fahren auf den linken Gehwegen – also entgegen der eigentlichen Fahrtrichtung – erlaubten, wurden entfernt. Hintergrund sind mehrere Verkehrsunfälle mit Beteiligung von linksseitig fahrenden Radlern, die durch Autofahrer erst spät oder gar nicht wahrgenommen wurden.
Die Maßnahme wurde gemeinsam von Polizei, Straßenbaulastträger und Straßenverkehrsbehörde beschlossen. „Auf der Haupt- und Schloßstraße gilt nun uneingeschränktes Rechtsfahrgebot“, betont Joel Otta von der Abteilung Verkehrsangelegenheiten der Stadt. „Radfahrer können sich aber aussuchen, ob sie den rechten Gehweg oder die Straße benutzen möchten – eine Benutzungspflicht besteht nicht.“ Das ist durch ebenfalls neu aufgebrachte Markierungen, die sowohl ein Radfahrer- als auch ein Fußgänger-Piktogramm zeigen, auf den Gehwegen gekennzeichnet. Die Piktogramme zeigen dabei ebenfalls die vorgeschriebene Fahrtrichtung an.
Das Befahren des linken Gehweges, also entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Polizei wird in den kommenden Wochen vermehrt auf die Einhaltung der neuen Verkehrsführung achten. Für eine „Eingewöhnungszeit“ von zwei Wochen werden Verstöße dabei noch nicht kostenpflichtig geahndet, es wird bei einer mündlichen Ermahnung mit Erklärung der neuen Regelung belassen.