Gütersloh – #Rietberg – Am Sonntagabend (17.07.) gegen 18.35 Uhr wollte ein 44-jähriger Mann aus Rietberg ausgegangenen Holzkohlengrill mit Ethanol wieder anzünden. Dabei kam es zu einer Verpuffung und zur Explosion der Ethanol-Flasche.
Der 44jährige Rietberger zog sich hierbei erhebliche Verbrennungen am linken Arm und an der rechten Hand zu.
Zu diesem Zeitpunkt stand versehentlich ein 6-jähriger Junge in der Nähe des Grills und erlitt ebenfalls starke Verbrennungen an den Armen und im Gesicht.
Mit einem Rettungshubschrauber musste das schwer verletzte Kind in eine Kinderklinik nach Hamm geflogen.
Der ebenfalls verletzte 44-jährige Rietberger wurde ebenfalls zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus gebracht.
Polizeiliche Tipps zur Vermeidung von Grillunfällen:
Vor dem eigentlichen Beginn des Grillfestes ist als erster Schritt zunächst für eine sichere Grillstelle zu sorgen.
Das heißt, dass gerade beim Neukauf eines Grills vor allem auf geprüfte Qualität, Standfestigkeit und Handlichkeit geachtet werden sollte. Wichtig ist hier auch die Wahl des Standplatzes: Hier sollte ein ebener, fester Untergrund gewählt werden, der zudem weit genug von leicht brennbaren Gegenständen entfernt ist.
Die meisten Unfälle mit oft lebensgefährlichen Folgen geschehen beim Anzünden der Kohle. Unbedingt verzichtet werden sollte auf explosive flüssige Anzündhilfen wie Benzin oder Spiritus, denn die Gefahr, dass beim Anzünden eine Stichflamme entsteht, ist hierbei sehr groß.
Darüber hinaus ist es möglich, dass es zu einer Rückzündung mit der Restflüssigkeit und dem Dampf in der Flasche kommen kann. In diesen Fällen kann sich ein bis zu 10 Meter langer Flammenstrahl bilden. Besonders Kinder, die neben dem Grill stehen und beim Entzünden des Feuers zusehen, sind dadurch stark gefährdet.
Aus diesen Gründen sollten nur spezielle Grillanzünder aus Paraffin oder Holzwachs verwendet werden.
Auch die haftungsrechtlichen Folgen bei Grillunfällen mit explosiven Anzündhilfen sind erwähnenswert: Das Oberlandesgericht Hamm hat Grillen unter zu Hilfenahme von Spiritus als grob fahrlässig angesehen und aus diesen Gründen einen Familienvater zu 30 000 Euro Schadensersatz für einen Grillunfall mit Spiritus verurteilt.
Für den schnellen Glutaufbau oder das Wiederentfachen des Feuers kann ein Blasebalg verwendet werden, wobei ein ausreichend großer Abstand zur glühenden Kohle eingehalten werden muss. Hier sollte ebenfalls ein zu starkes Verwehen von glühenden Kohleteilchen vermieden werden.
Weiterhin ist es ratsam, stets einen mit Wasser oder Sand gefüllten Eimer, einen Feuerlöscher oder eine Löschdecke in Reichweite stehen zu haben, um “im Fall der Fälle” rechtzeitig löschen zu können. Aber Achtung: Wasser sollte niemals auf brennendes Fett geschüttet werden; Fett muss durch Abdecken gelöscht werden!
Unbedingt darauf geachtet werden sollte, dass der Grill nicht unbeaufsichtigt bleibt. Insbesondere gilt dies natürlich, wenn Kinder im Garten spielen. Deshalb sollte nach Möglichkeit eine provisorische Absperrung, eventuell mit Stühlen, um den Grill aufgebaut werden, um eine zu große Annäherung (Sicherheitsabstand mindestens zwei bis drei Meter) der Kinder an den Grill zu vermeiden. Tragen Sie zu ihrem eigenen Schutz Grillhandschuhe und benutzen Sie eine lange Grillzange.
Nach dem Grillen sollte die Kohle ausbrennen. Auf ein Löschen mit Wasser sollte verzichtet werden, da bei einem plötzlichen Ablöschen große Mengen von heißem Wasserdampf entstehen, der Verbrühungen verursachen kann. Die verbrannte Kohle bzw. Asche darf auch erst dann entsorgt werden, wenn sie vollständig abgekühlt ist, ansonsten droht die Gefahr eines Brandes.
Mehr Tipps zum Thema Brandverletzungen bei Kindern und Jugendlichen gibt eine Elterninitiative brandverletzter Kinder – Paulinchen e.V. warnt mit Anzeige und Filmspot vor dem Einsatz von Benzin oder Brennspiritus beim Grillen. Weitere Informationen bietet Paulinchen e.V. im Internet unter www.paulinchen.de sowie unter der Telefon-Hotline 0800 / 0 112 123.
Rückfragen bitte an:
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