Rietberg-Mastholte. Für den Haustenbach, der im Süden von Mastholte durch das Stadtgebiet fließt, sowie die Glenne im Süden des Langenberger Ortsteiles Benteler, will die Bezirksregierung Detmold ein Überschwemmungsgebiet ausweisen.
Die bisher als vorläufige Sicherung vorgenommene Ausweisung wird damit aufgehoben. In dem bald festgesetzten Überschwemmungsgebiet gelten dann besondere Auflagen und Regeln nach dem Wasserhaushalts- und dem Landeswassergesetz. In Überschwemmungsgebieten ist zum Beispiel die Ausweisung von neuen Baugebieten und die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen ebenso untersagt wie die Errichtung von Mauern, Wällen oder ähnlichem quer zur Fließrichtung des Wassers.
Im Zuge des Festsetzungsverfahrens ist auch die Öffentlichkeit beteiligt. Interessierte Bürger können die Planunterlagen des ermittelten Überschwemmungsgebietes (Blattschnitte, Übersichtskarte und Erläuterungsbericht) ab sofort und bis einschließlich 19. Juni in der Abteilung Tiefbau und Stadtentwässerung der Stadtverwaltung Rietberg einsehen: Zimmer 15, Bolzenmarkt 4-6.
Stellungnahmen gegen die beabsichtigte Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Haustenbaches/Glenne mit einer sachgerechten Begründung, vollständiger Adresse und Unterschrift können bis zum 3. Juli an den Bürgermeister gerichtet werden.