Wer räumt welche Straßen/Gehwege?
Rietberg. Was vor allem Kinder freut und Erwachsene zu Schneewanderungen einlädt, bedeutet für Grundstücksbesitzer hauptsächlich eines: viel Arbeit. Mit den ersten Schneefällen taucht immer wieder die Frage auf, wer in Rietberg wo für sichere Straßen sorgt und wie man sich vorbereiten kann.
Zunächst gilt: Jeder Anlieger ist für den Gehweg vor seinem Grundstück verantwortlich. Sind zum Beispiel in Spielstraßen oder nicht ausgebauten Straßen keine Gehwege vorhanden, muss eine so genannte Gehbahn mit einer Breite von 1,50 Metern von Schnee und Eisglätte befreit und freigehalten werden. Dabei erklärt es sich von selbst, dass die Nachbarn sich darüber einig sein sollten, wo genau dieser Streifen verläuft. Ganz wichtig ist folgender Tipp: Der frisch geräumte Schnee darf auf keinen Fall auf die Fahrbahn geschoben werden. Denn da würde er den ohnehin schon beeinträchtigten Straßenverkehr noch mehr behindern. Kombinierte Rad- und Gehwege sind übrigens rechtlich den Gehwegen gleichgestellt und werden auch von den Anliegern geräumt. Dort wo Bushaltestellen sind, müssen Gehwege so freigeräumt werden, dass ein gefahrloses Ein- und Aussteigen möglich ist.
Für die Fahrbahnen (und dazu gehören unter anderem auch die Bushaltebuchten und Radwege) gelten je nach Straßentyp verschieden Zuständigkeiten:
- Bundes-, Land- und Kreisstraßen werden durch den jeweiligen sogenannten Straßenbaulastträger (also Bund, Land, Kreis) geräumt.
- In den Ortslagen gibt das Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungssatzung darüber Auskunft, ob die Stadt oder die Anlieger für den Winterdienst zuständig sind. Die aktuell gültige Satzung kann man unter rietberg.de einsehen (Suchbegriff: Straßenreinigung ; A=Anlieger und S=Stadt mit Gebührenrechnung an die Anlieger).
- Gemeindestraßen im Außenbereich mit besonderer Verkehrsbedeutung werden ebenfalls durch die Stadt Rietberg bearbeitet.
Wenn der Anlieger zuständig ist, sind von ihm vor allem gekennzeichnete Fußgängerüberwege, Querungshilfen über die Fahrbahn und Übergänge für Fußgänger in Fortsetzung der Gehwege an Straßenkreuzungen und Einmündungen von Schnee und Eisglätte zu befreien.
Salz sollte beim Winterdienst möglichst nur zum Einsatz kommen, wenn es sich um besonders gefährliche Stellen auf Gehwegen, wie Treppen, Rampen, starke Gefälle oder Ähnliches handelt. Bei Extremsituationen wie Eisregen kann ebenfalls Salz verwendet werden. Zu räumende Verkehrsflächen müssen durch die Anlieger an Werktagen von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr freigehalten werden.
Wenn der Schnee erst gefallen ist, sollte man gut vorbereitet sein. Die Stadt Rietberg gibt dazu folgende Tipps:
- Rechtzeitig Schaufel, Schneeschieber und Streumaterial besorgen.
- Das Fahrzeug auf Winterbereifung umrüsten.
- Streu- und Räumfahrzeugen Vorfahrt lassen. Die Fahrzeuge kommen dann schneller durch und alle fahren sicherer auf gestreuten Straßen.
- Draußen immer wetterangepasste Schuhe tragen (Profilsohlen, Spikes) und auf gestreuten Wegen bleiben.
- Fahrräder haben keine Winterbereifung. Trotz allen Einsatzes können Fahrradwege und Straßen im Winter nicht aussehen wie im Sommer. Daher sollte man stets mehr Zeit einplanen und berücksichtigen, dass auch Streusand rutschig sein kann.
Auch die Stadt Rietberg hat sich vorbereitet: Die Mitarbeiter der Baubetriebsabteilung fahren je nach Witterungslage bereits in den frühen Morgenstunden mit Traktoren und LKWs los, um Straßen, Kreuzungen und Schulwege von Eis und Schnee zu befreien. Dafür werden etwa 300 Tonnen Salz in einem Hochsilo auf dem städtischen Bauhof bereitgehalten.