Kreis Herford. Bei einer Stockente aus Rödinghausen ist gestern die Vogelgrippe amtlich festgestellt worden. Das Vogelgrippevirus H5N8 wurde durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) nachgewiesen.
Im Kreis Herford gilt die allgemeine Stallpflicht seit November 2016: Da sich das Seuchengeschehen immer weiter verschärft, besteht die allgemeine Stallpflicht für Hausgeflügel weiterhin im gesamten Kreisgebiet und darüber hinaus in ganz NRW. Das Veterinäramt des Kreises Herford weist darauf hin, dass die strikte Aufstallung im Kreisgebiet notwendig ist, um zu vermeiden, dass sich die Vogelgrippe weiter ausbreitet. „Daran muss sich jeder Geflügelhalter halten – egal wie viele Tiere er hat. Nur so können wir die Lage weiterhin unter Kontrolle haben“, betont Dr. Reinhard Zwingelberg, Leiter des Kreisveterinäramtes. Der erste Vogelgrippefall im Kreisgebiet habe vorerst keine weiteren Folgen. Damit das so bleibt, müssen auch neben der Stallpflicht weiterhin alle erdenklichen Schutzmaßnahmen gegen die Vogelgrippe eingehalten werden. Weitere Restriktionszonen sind nach einer gemeinsamen Risikobewertung durch das Kreisveterinäramt und des Landes-Tierseuchen-Kontrollzentrums vorerst nicht einzurichten.
Schutzmaßnahmen gegen die Vogelgrippe (syn. Geflügelpest):
Nach der Geflügelpestverordnung sind folgende Schutzmaßnahmen zu beachten: Alle Geflügelhalterinnen und -halter im Kreisgebiet sind verpflichtet, sich und ihren Bestand bei der Tierseuchenkasse NRW registrieren zu lassen. Die Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, sind für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren. Treten in einem Geflügelbestand vermehrt Verluste auf oder kommt es zu einer erheblichen Veränderung der Legeleistung oder Gewichtszunahme, hat der Tierhalter unverzüglich durch einen Tierarzt das Vorliegen einer Infektion durch geeignete Untersuchungen ausschließen zu lassen. Nähere Informationen sind der Homepage www.kreis-herford.de zu entnehmen.
Was bedeutet Stallpflicht
Bei der angeordneten Stallpflicht spielt es keine Rolle, wie viel Geflügel jemand hat, auch einzelne Tiere gehören in einen geschlossenen Stall. Als geschlossen gilt ein Stall, wenn er über vier Wände und ein Dach verfügt. Bei der Haltung in Volieren muss sichergestellt werden, dass von oben kein Kot von Zugvögeln in den Auslauf fallen kann. Die Seiten sind darüber hinaus z. B. mit Netzen so zu sichern, dass ein Kontakt zu Wildvögeln nicht möglich ist.
Zusatzinfos:
Im Kreis Herford sind rund 1.000 Geflügelhaltungen registriert mit insgesamt etwa 100.000 Tieren. Das Vogelgrippevirus H5N8 ist nach bisherigen Erkenntnissen nicht auf den Menschen übertragbar.