Schloß Holte-Stukenbrock – Am Mittwochnachmittag (15.07., 15.00 Uhr) erhielt eine 70-Jährige Frau einen Anruf von einem bislang unbekannten Mann. Dieser gab sich als ihr Enkel aus, der einen größeren Geldbetrag für einen Hauskauf benötige. Er erklärte weiter, dass er noch am gleichen Tag einen Notartermin habe, um den Kaufvertrag zu unterschreiben. Daher brauche er das Geld, so schnell es geht.
In gutem Glauben begab sich die Frau zu eine Bankfiliale an der Hauptstraße in Stukenbrock, um dort einen größeren Bargeldbetrag abzuheben. Eine aufmerksame Bankangestellte wurde stutzig, informierte die Polizei und vereitelte somit den Enkeltrick.
Der allgemein als “Enkeltrick” bekannte Betrug ist eine besonders hinterhältige Form des Betrugs, der für Opfer oft existenzielle Folgen haben kann.
Mit den Worten “Rate mal, wer hier spricht” oder ähnlichen Formulierungen rufen Betrüger bei meist älteren und allein lebenden Personen an, geben sich als Verwandte, Enkel oder auch gute Bekannte aus und bitten kurzfristig um Bargeld. Als Grund wird ein finanzieller Engpass oder eine Notlage vorgetäuscht; in diesem Fall war es der zeitnahe Hauskauf. Die Lage wird immer als äußerst dringlich dargestellt. Oft werden die Betroffenen durch wiederholte Anrufe unter Druck gesetzt.
Folgen Sie unserem polizeilichen Rat
- Seien Sie misstrauisch, wenn sich jemand am Telefon nicht selbst mit Namen vorstellt. Fordern Sie den Anrufer grundsätzlich dazu auf, seinen Namen selbst zu nennen.
- Legen Sie einfach den Telefonhörer auf, sobald Ihr Gesprächspartner Geld von Ihnen fordert.
- Vergewissern Sie sich, ob der Anrufer wirklich ein Verwandter ist: Rufen Sie die jeweilige Person unter der bisher bekannten und benutzten Nummer an und lassen Sie sich den Sachverhalt bestätigen.
- Geben Sie keine Details zu Ihren familiären oder finanziellen Verhältnissen preis.
- Übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen an unbekannte Personen.
- Informieren Sie sofort die Polizei über den Polizeiruf 110, wenn Ihnen ein Anruf verdächtig vorkommt.
- Wenn Sie Opfer geworden sind: Wenden Sie sich an die Polizei und erstatten Sie Anzeige.
- In Familien mit älteren alleinstehenden Frauen und Männern sollte dieses Thema offen diskutiert und über mögliche Verhaltensmaßnahmen im Vorfeld nachgedacht werden.