Schloß Holte-Stukenbrock / Kreis Gütersloh – Gleich zwei Unfallfluchten konnten mit Hilfe von aufmerksamen Zeugen, die genau richtig gehandelt haben, in kürzester Zeit geklärt werden.
Am Freitagabend (16.12., 17.45 Uhr) beschädigte eine 79-jährige Frau aus Schloß Holte Stukenbrock auf dem Kirchenvorplatz an der Bokelfenner Straße beim Ausparken mit ihrem Mercedes ein dortiges Geländere.
Die Frau bemerkte den Unfall, stieg aus ihrem Auto und sah sich den Schaden an. Anschließend verließ sie jedoch die Unfallstelle, ohne sich um die Schadensregulierung zu kümmern oder die Polizei zu benachrichtigen.
Ein aufmerksamer Zeuge, der den Unfall bemerkt hatte, notierte sich jedoch das Kennzeichen und benachrichtigte die Polizei. Seiner Aufmerksamkeit und Mithilfe ist es zu verdanken, dass diese Unfallflucht schnell geklärt werden konnte.
Der entstandene Schaden, der hier bei etwa 1100 Euro liegt, hätte ansonsten von der geschädigten Kirchengemeinde selbst übernommen werden müssen – wenn die Fahrerin nicht ausfindig gemacht worden wäre.
Gegen die ältere Frau wird nun ein Strafverfahren wegen Unfallflucht eingeleitet.
Kurze Zeit vorher (17.35 Uhr) war eine 80-jährige aus Schloß Holte-Stukenbrock mit ihrem VW Golf auf der Straße Am Ehrenmal unterwegs. Von hier bog sie nach rechts auf die Dechant-Brill-Straße ab. Weil sie aber in zu großem Bogen abbog, geriet sie mit ihrer Fahrzeugfront in den Gegenverkehr und stieß hier gegen den BMW einer 25-jährigen Frau aus Schloß Holte-Stukenbrock. Deren Auto wurde dabei beschädigt.
Die ältere Frau setzte nach diesem Unfall ihre Fahrt fort, ohne anzuhalten und sich um die Unfallfolgen zu kümmern.
Ein aufmerksamer Zeuge, der den Unfall bemerkt hatte, fuhr hinter der älteren Frau her und folgte ihr bis zu ihrer Wohnanschrift, wo die Polizei dann die weiteren Ermittlungen übernahm. Auch hier wurde gegen die ältere Frau ein Strafverfahren wegen Unfallflucht eingeleitet.
In beiden Fällen bedankt sich die Polizei bei den aufmerksamen Zeugen! Ihnen ist es zu verdanken, dass den Geschädigten viel Ärger und Kosten erspart wurden!
Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Die Polizei bittet weiterhin all diejenigen, denen im Straßenverkehr etwas ähnlich Ärgerliches passiert, indem sie versehentlich ein anderes Auto oder sonstiges beschädigen:
Lassen Sie aus diesem Missgeschick keine Straftat werden!
Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist kein Kavaliersdelikt und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.
Entgegen der weit verbreiteten Ansicht entzieht sich der Verursacher eines Unfalls auch nicht dem Vorwurf der Unfallflucht, wenn ein Zettel mit der Telefonnummer an der Windschutzscheibe hinterlassen wird. Jedes Verlassen der Unfallstelle, ohne sich um die Folgen zu kümmern, wird wie eine Unfallflucht behandelt.
Mindestens genauso schlimm wie ein drohendes Strafverfahren wiegt für viele Verkehrsteilnehmer auch der drohende Verlust des Führerscheins!
Die Fahrerlaubnis wird vom Gericht in der Regel dann entzogen, wenn die Schadenshöhe bei einem Verkehrsunfall bei 1000 Euro oder mehr liegt. Diese Summe ist sehr schnell erreicht und kann beispielsweise bei der Neulackierung einer Stoßstange angenommen werden.
Deshalb kann nur gelten:
Rufen Sie nach “Parkplatzremplern” oder ähnlichen Unfällen, wenn der Geschädigte nicht vor Ort ist, Ihre Polizei hinzu – dann sind Sie auf der sicheren Seite und verhalten sich richtig.
Rückfragen bitte an:
Polizei Gütersloh
Pressestelle Polizei Gütersloh
Telefon: 05241 869 0
E-Mail: pressestelle.guetersloh@polizei.nrw.de